Der Ausbau der Pottendorfer Linie ist wieder auf Schiene: Der Verwaltungsgerichtshof gibt den Einsprüchen von Infrastrukturministerium, Land NÖ und Land Burgenland sowie ÖBB recht. Und kippt damit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hob seinerzeit die bereits erteilte Genehmigung für den Bau der Bahnschleife Ebenfurth auf. Begründung für das Urteil jetzt: Der Begriff des Gesamtvorhabens sei inhaltlich rechtswidrig ausgelegt worden. Nun könne gebaut werden.
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