Zwei Jugendfreunde trafen sich in Graz hinter Gittern wieder – der eine als Insasse, der andere als Justizwachebeamter. Dieser soll über Handy-Schmuggel hinweggesehen und seinen Kumpanen sogar vor anstehenden Zellendurchsuchungen gewarnt haben. Dafür saß er nun selbst als Angeklagter vor Gericht.
So trifft man sich wieder: Zwei seit Jugendtagen gut befreundete Kärntner landeten vor einigen Jahren hinter Gittern, konkret in der Grazer Karlau. Allerdings in konträren Rollen: Der eine (36) sitzt wegen Mordversuchs ein, der andere (35) war Justizwachebeamter. Diese ungünstige Konstellation führte dazu, dass sich nun beide als Angeklagte am Grazer Straflandesgericht wieder trafen. Es geht um Amtsmissbrauch bzw. Anstiftung dazu.
Handyschmuggel brachte Fall ins Rollen
Der 36-jährige Insasse besorgte sich verbotenerweise ein Handy – von jener Justizwachebeamtin, die heuer bereits für Schmuggel im großen Stil verurteilt worden ist (wir haben berichtet). „Und er hat selbst überlegt, auch so einen Handel aufzuziehen“, erklärt die Staatsanwältin.
Der Kumpane des Häftlings hat das nicht nur gewusst und nicht gemeldet, sondern seinen „Schützling“ – auf dessen Geheiß hin – auch noch zweimal vor anstehenden Zellen-Durchsuchungen seitens Justizwache vorgewarnt. Sinngemäß: Er solle sein Handy und seine Bezahlkarten „verschwinden lassen.“
Aufgeflogen sei alles durch Überwachungsmaßnahmen gegen die damals unter Verdacht stehende Wachebeamtin, erklärt die Staatsanwältin. Der angeklagte Justizwachebeamte – nicht mehr als solcher im Dienst – ist geständig. Er habe vom Mobiltelefon des Insassen gewusst, es nicht gemeldet und ihn vor Razzien gewarnt. „Aufgrund des jahrelangen freundschaftlichen Verhältnisses“, wie er betont.
„Er hat sich verleiten lassen“
Genau diesen Umstand habe er bei Dienstantritt der Anstaltsleitung mit Bedenken über mögliche Befangenheit auch vorschriftsgemäß mitgeteilt, sagt sein Verteidiger Andreas Kleinbichler. Von der Leitung habe es nur geheißen, man werde versuchen die beiden möglichst zu trennen – was offenbar nicht gelang.
„Er hat sich dann verleiten lassen und ist immer mehr in die Sache hineingerutscht“, so Kleinbichler, der letztlich für seinen von Beginn an kooperativen Mandaten die Mindeststrafe erwirken konnte: 10.800 Euro Geldstrafe. Der Häftling wurde zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt – Urteile nicht rechtskräftig.
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