Es klingt absurd, ist aber Realität: Jener Mann, der im August 2024 bei einem der Taylor-Swift-Konzerte im Wiener Ernst-Happel-Stadion im Namen des IS ein Blutbad anrichten wollte, fordert jetzt eine Entschädigung von Walt Disney. Beran A., der nicht rechtskräftig 15 Jahre Haft ausgefasst hatte, sah seine Sicherheit durch veröffentlichte Ausschnitte in einer Swift-Doku des Streaming-Dienstes Disney plus gefährdet. Der kuriose Prozess weckt internationales Medieninteresse.
„Das Medienrecht kennt klare Grenzen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte“, führt die Anwältin von Beran A., Ulrike Zeller von der Wiener Kanzlei Suppan und Partner, aus. Sie meint damit die Rechte jenes Mannes, der auf einem der Konzerte von US-Superstar Taylor Swift ein Blutbad anrichten und viele Kinder töten wollte. In seinem Strafprozesss sagte Beran A., dass er die Tat auch deshalb verüben wollte, um „Breaking News“ zu generieren.
Eltern wurden entschädigt
Doch die Veröffentlichung seiner Wohnadresse in einer sehr kurzen Sequenz der Serie in Niederösterreich in der sechsteiligen Dokuserie „The End of an Era“ auf Disney +, wo hinter die Kulissen der „Eras“-Tournee von Taylor Swift geblickt wird, geht Beran A. gegen den Strich. „Die große Empörung über die geplante Tat verringert nicht den Schutz. Hier wurden Grenzen überschritten“, legt die Anwältin nach. „Das waren nicht einmal drei Sekunden“, entgegnet Georg Kresbach von Wolf Theiss Rechtsanwälte, der Walt Disney vertritt. Nicht einmal der Name des verhinderten Attentäters sei genannt worden, auch nicht abgekürzt. „Es ist nahezu ausgeschlossen, dass durch diese Sequenz die Identität des Antragstellers preisgegeben wurde.“ Übrigens: Die Eltern des verhinderten Attentäters wurden von Disney entschädigt, mit jeweils 3000 Euro.
Der ungewöhnliche Prozess – geleitet von Richterin Nicole Baczak – hat internationales Medieninteresse hervorgerufen. BBC, Agence France-Presse und Reuters wollen wissen, ob Beran A. tatsächlich eine Entschädigung zusteht. Anwältin Zeller bleibt auf ihrer Botschaft: Das Sicherheitsinteresse von Beran A. sei verletzt worden.
„Er wohnt dort nicht“
Letztlich wird der Antrag abgewiesen. Das Hauptargument von Richterin Baczak: „Der Antragsteller wohnt dort seit zwei Jahren nicht. Er wird in den nächsten Monaten und Jahren auch nicht dort wohnen.“ – weil er in Haft sitzt. Zudem sei der Wohnort in der Regel nur der „persönliche Lebensbereich“, aber nicht der „höchstpersönliche Lebensbereich“. Auch sei Beran A. in Haft durch die inkriminierte Veröffentlichung nicht gefährdet und zudem nicht einmal erkennbar. „Der Tatbestand misslingt“, sagt Frau Rat abschließend. Beran A. muss die Prozesskosten tragen. Seine Anwältin meldet volle Berufung an, nicht rechtskräftig.
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