Die NEOS fordern die Einführung einer „Teilarbeitsfähigkeit“ für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere für chronisch Kranke und ältere Arbeitnehmer. Sozialsprecher Johannes Gasser sieht darin eine Alternative zum von SPÖ und AK propagierten „Bonus-Malus-System“ zur Förderung älterer Beschäftigter.
Gasser betonte, die Arbeitslosenquote bei Älteren habe sich in den letzten Jahren an den Durchschnitt angenähert. Erst bei den 60- bis 64-Jährigen gehe die Quote mit 9,8 Prozent überdurchschnittlich hinauf. Diese liege aber nicht daran, dass die Älteren „massenweise gekündigt“ würden. Bei 60-Jährigen gebe es sogar eine geringere Wahrscheinlichkeit, von einer Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit zu kommen als bei Jüngeren.
Die größte Herausforderung bei älteren Arbeitnehmern sei vielmehr, dass diese sehr oft in eine Langzeitarbeitslosigkeit kommen, so Gasser. Grund dafür sei, dass fast die Hälfte der älteren Arbeitnehmer „gesundheitliche Vermittlungshemmnisse“ aufweisen würden. „Das heißt, die können gar nicht alle Jobs annehmen“, so der Sozialsprecher. Hier gelte es anzusetzen.
Längere Beschäftigung als Ziel
Ziel müsse es sein, Ältere mit gesundheitlichen Einschränkungen länger in Beschäftigung zu halten – und zwar über eine „Teilarbeitsfähigkeit“, hieß es weiters. Dies habe man auch im Regierungsprogramm festgelegt, nicht hingegen ein nun u.a. von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) diskutiertes Bonus-Malus-System für Unternehmen. „Die Teilarbeitsfähigkeit steht im Regierungsprogramm, der Bonus-Malus steht nicht im Regierungsprogramm.“
Die Teilarbeitsfähigkeit steht im Regierungsprogramm, der Bonus-Malus steht nicht im Regierungsprogramm.
NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser
Jene Personen mit längeren Krankenständen und gesundheitlichen Problemen müssten wieder in Beschäftigung gebracht oder besser begleitet werden, so der Abgeordnete. Er will bei mehreren Punkten ansetzen, etwa bei der Qualifizierung: „Gerade bei Berufen, die oft zu Invalidität oder Berufsunfähigkeit führen“, müsse man frühzeitig Umschulungsmaßnahmen auf andere Berufe durchführen. Bereits bestehende Maßnahmen wie etwa sozioökonomische Betriebe zum Wiedereinstieg müssten angepasst werden.
Kritik an bestehenden Maßnahmen
Es würden auch Maßnahmen fehlen, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder in Beschäftigung zu bekommen. Die Wiedereingliederungsteilzeit etwa greife nur bei Personen, die noch ein Beschäftigungsverhältnis haben.
Auch beim Rehabilitationsgeld (der vorübergehenden Berufsunfähigkeitspension, die mit Reha-Maßnahmen verknüpft ist, Anm.) sieht Gasser Verbesserungsbedarf. Dieses Instrument wurde geschaffen, um gesundheitlich Beeinträchtigte nicht sofort in die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension schicken zu müssen, stattdessen ist vorgesehen, diese mit Rehabilitationsmaßnahmen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu bekommen. Evaluierungen hätten aber ergeben, dass das Reha-Geld diese Ziele nicht erfüllen konnte. Menschen würden „jahrelang“ im Reha-Geld „festhängen“, so Gasser.
Oft wären Betroffene „zu krank, um zu arbeiten, aber zu gesund, um in Pension geschickt zu werden“. Die Menschen würden dann zwischen den Institutionen Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Krankenkasse (ÖGK) und Arbeitsmarktservice (AMS) hin- und hergeschickt werden, lange Krankenstände inklusive. Mit dem Modell einer „Teilarbeitsfähigkeit“ würde man den Menschen die Möglichkeit geben, in ein beschränktes Beschäftigungsverhältnis wieder einzusteigen.
„Politik muss Hausaufgaben machen“
Den Menschen müssten „die richtigen Rahmenbedingungen“ geboten werden, betonte der Abgeordnete. Wichtig sei, dass Menschen, die nicht arbeiten können, nicht bestraft werden, sondern die Politik“ müsse ihre „Hausaufgaben“ machen.
Die schon bestehende Möglichkeit einer Teilpension würde hier nicht passen, denn diese sei für gesunde Menschen gedacht, die schon Anspruch auf Pension haben. Auch die Altersteilzeit sei das falsche Instrument, weil diese keine gesundheitliche Komponente miteinbezieht.
Wiedereingliederungsteilzeit überdenken
Auch sei etwa die ÖGK gefordert: Wenn Betroffene in einem Langzeitkrankenstand sind, müsse das „Case Management“ der Kassa schneller eingreifen. Auch bei der Wiedereingliederungsteilzeit will Gasser Änderungen: „Die kann jetzt erst gestartet werden, wenn ‘volle Genesung‘ eingetreten ist“, so seine Kritik.
Betroffene, die teils noch eingeschränkt arbeiten könnten – etwa 15 Stunden die Woche oder nur drei Stunden am Tag, kämen für ein solches „Teilarbeitsmodell“ in Frage, bei dem sie dann ein „normales Gehalt“ bekommen würden. Woher diese Mittel dann letztendlich kommen würden – „aus dem PVA-Topf oder dem ÖGK-Topf“, wäre zu verhandeln, sagte Gasser.
Als weiteres Beispiel nannte der Sozialsprecher Menschen, die zwar noch 40 Stunden arbeiten könnten, aber aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr zu 100 Prozent (etwa in körperlich fordernden Positionen). Hier müsse man in einem „jährlichen Assessment“ schauen, „wie sich die Arbeitsfähigkeit verbessert hat“.
Einheitliche Begutachtungsstelle zur Koordination
Ein Instrument, um all das besser zu koordinieren wäre laut Gassers Ansicht die (im Regierungsprogramm festgeschriebene) einheitliche Begutachtungsstelle. Hier gehe es aber nicht darum, dass man eine komplett neue Organisation schaffe, vielmehr müssten „die Kompetenzen, die da sind“ und die Praxis abgeglichen werden - und sichergestellt, „dass die Menschen in einen einheitlichen Begutachtungsprozess und an die richtige Stelle verwiesen werden können“.
Am 11. November planen die NEOS auch eine parlamentarische Enquete zu diesem Thema. Vorgestellt werden sollen dort u.a. „best practice Modelle“ aus den Niederlanden.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.