Betrugsmail

Echte Reisedaten als Köder für die Urlaubsfalle

Niederösterreich
29.09.2026 05:30

Mehr als ein Jahr nach einer Hotelübernachtung verspricht eine E-Mail plötzlich 30,13 Euro Rückzahlung. Buchungsnummer, Reisedatum und Preis stimmen – doch Absender und Link sind dubios. Der Empfänger erkannte den mutmaßlichen Phishingversuch rechtzeitig.

Es gibt 30,13 Euro zurück – und das mehr als ein Jahr nach dem Hotelaufenthalt. Die E-Mail wirkte zunächst wie eine erfreuliche Überraschung. Schließlich passte nahezu jedes Detail: Buchungsnummer, Reisedatum und sogar der damals bezahlte Preis stimmten.

Die Nachricht bezog sich auf eine über Booking.com gebuchte Nacht im Vorjahr. Angeblich war dabei eine Servicegebühr doppelt verrechnet worden. Ein Klick auf eine Schaltfläche sollte genügen, um die Rückerstattung anzufordern.

Verdächtige Adresse verriet die Falle
Doch der Empfänger wurde misstrauisch. Die Mailadresse des Absenders und der angeführte Link hatten erkennbar weder mit der Buchungsplattform noch mit dem Hotel zu tun. Er klickte deshalb nicht auf die Schaltfläche. Ein finanzieller Schaden entstand in diesem Fall nicht.

Hinter der vermeintlichen Rückzahlung dürfte ein raffinierter Phishingversuch stecken. Besonders perfide: Offenbar verfügen die Absender über echte Reservierungsdaten und machen ihre Nachricht dadurch täuschend glaubwürdig.

Zusammenhang mit Datenzugriff liegt nahe
Booking.com hatte im April über unbefugte Zugriffe auf Informationen einzelner Buchungen informiert. Dabei könnten unter anderem Namen, Kontaktdaten und Reservierungsdetails eingesehen worden sein. Ein Zusammenhang mit der nun aufgetauchten E-Mail liegt nahe.

Rückzahlung nur offiziell überprüfen
Die Polizei rät, Absender und Internetadressen kritisch zu prüfen. Verdächtige Links sollten keinesfalls geöffnet oder dort persönliche Daten eingegeben werden. Ob tatsächlich eine Rückzahlung vorgesehen ist, lässt sich über die Booking-App, die offizielle Internetseite oder direkt beim jeweiligen Hotel überprüfen.

Wer bereits Zahlungsdaten preisgegeben hat, sollte sofort seine Bank verständigen. Wurden auch Zugangsdaten eingegeben, müssen die betroffenen Passwörter geändert werden. Das gilt besonders, wenn dasselbe Passwort auch für andere Dienste verwendet wird.

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