Pro Haushalt werden einmalig 340 Euro gewährt. Drittstaatsangehörige sind nicht bezugsberechtigt. Ab 1. Oktober können Haushalt mit geringem Einkommen wieder Anträge in der Steiermark stellen.
Auch heuer unterstützt das Land Steiermark Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei ihren Heizkosten. Pro Haushalt werden erneut einmalig 340 Euro gewährt. Wie im Vorjahr sind auch heuer keine Drittstaatsangehörigen bezugsberechtigt. Insgesamt stehen bis zu 6,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einkommensgrenzen werden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten angehoben.
So gilt für Einpersonenhaushalte die monatliche Netto-Einkommensgrenze von 1.827 Euro (statt bisher 1.661 Euro), für Ehepaare beziehungsweise Haushaltsgemeinschaften steigt die Grenze von 2.492 auf 2.741 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um weitere 548 anstatt 498 Euro im Vorjahr.
6,3 Millionen Euro stehen bereit
Insgesamt 17.533 steirische Haushalte erhielten in der letzten Periode eine Unterstützung von jeweils 340 Euro, das Fördervolumen belief sich auf knapp 6 Millionen Euro. Heuer sind 6,3 Millionen Euro im Pool. „Wenn das Leben teurer wird, darf das Heizen nicht zur unlösbaren Herausforderung werden“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ). Soziallandesrat Hannes Amesbauer meint: „Wir haben den Heizkostenzuschuss gezielt auf die Steirerinnen und Steirer ausgerichtet. Daher können wir die Unterstützung von 340 Euro trotz aller budgetären Herausforderungen in voller Höhe aufrechterhalten.“
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