Nach Monaten einer quälenden und wirren Debatte um die Verlängerung der Wehrpflicht und des Zivildienstes scheinen sich die drei Regierungsparteien auf einen einigermaßen faulen Kompromiss zu einigen. Verbunden damit zwangsläufig natürlich auch eine Verlängerung des sogenannten Wehrersatzdienstes. Und schon setzt eine Flucht der wehrpflichtigen Männer in diesen ein.
EINERSEITS ist dies insofern verständlich, als viele junge Österreicher den Zivildienst offenbar noch ableisten wollen, bevor er verlängert wird. Und irgendwo scheint auch die allenthalben herbeigeredete Kriegsgefahr dabei eine Rolle zu spielen.
ANDERERSEITS aber ist damit eine Aushöhlung der allgemeinen Wehrpflicht verbunden, die in Österreich im Verfassungsrang steht. Ursprünglich gab es den Wehrersatzdienst ja nur für Menschen, die vor einer Kommission glaubhaft machen konnten, dass sie aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern müssten. Seit 1991 reicht eine einfache Willensbekundung, und schon ist der Wehrpflichtige im Zivildienst. Gewiss ein wertvoller Dienst, sein Leben aber riskiert man, wie es Soldaten tun müssen, dabei im Ernstfall nicht. Weshalb man die Gewissensprüfung eigentlich wieder einführen müsste.
Was die Notwendigkeit des Zivildienstes für die heimischen Sozialdienste betrifft, so wäre das Problem gelöst, wenn man einen Bürgerdienst für alle jungen Staatsbürger, auch für Frauen, einführen würde.
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