Wegen gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung musste sich am Mittwoch ein 15-Jähriger am Landesgericht Linz verantworten. Der Autist hatte monatelang eine Mitschülerin verfolgt und ihr letztlich ein verstörendes Video geschickt. In seiner Klasse soll es aber Probleme gegeben, seine Mitschüler die Situation befeuert haben.
In sich zusammengesunken saß ein 15-Jähriger am Mittwoch vor dem Linzer Jugendrichter. Die Vorwürfe, zu denen er sich kleinlaut schuldig bekannte, wogen schwer. Von Oktober 2025 bis Mai 2026 soll der Bursch eine gleichaltrige Mitschülerin gestalkt haben.
Mehrmals suchte er ihre Nähe und schickte zahlreiche Nachrichten von verschiedenen Nummern. Als sich die 15-Jährige Hilfe suchend an eine Lehrerin wandte, übermittelte der Angeklagte ein Handy-Video, in welchem ein Mann einen anderen ersticht. Dazu folgenden Text: „Bin wieder angemeldet, mit Schweizer Taschenmesser, wo die Klinge scharf ist.“
Taten gestanden
Strafrechtlich schlugen sich die Taten des Milchgesichts als gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung und versuchte Nötigung nieder. Vor Gericht ergriff seine Verteidigerin das Wort. „Mein Mandant ist reumütig geständig“, führte sie aus, um dann über seine Krankheit und die damit verbundenen Herausforderungen zu sprechen.
Langer Spitalaufenthalt
Der 15-Jährige habe eine Autismus-Diagnose und war seit Bekanntwerden der Vorwürfe bis 28. August im Spital. Dort sei versucht worden, „seine Interessenfokussierung auf sein Objekt der Begierde“ zu therapieren, so die Rechtsvertreterin. In seiner Klasse sei er immer „am Rand“ gestanden und von Mitschülern veräppelt worden. Die Verteidigerin legte dem Richter einen Brief vor. Inhalt: „Du bist süß“, als Absender wurde das Opfer angeführt. Tatsächlich soll er von anderen Mitschülern stammen.
Letztlich wurde der 15-Jährige zu drei Monaten bedingt verurteilt und dem Opfer 50 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das hatte der Bursch bereits im August bezahlt, „von seinem Taschengeld“, so die Anwältin.
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