Eine mit einer Rohrzange erschlagene Katze, ein mit Bohrmaschine malträtierter Hund, der brutalst hingerichtete Kater „Schmotzer“ – die jüngsten Fälle von übelster Tierquälerei werfen die grundsätzliche Frage auf: Sind die bisher ausgesprochenen Strafen für die Täter wirklich angemessen?
Erst am Montag sorgte ein weiterer grausamer Fall für Schlagzeilen: Eine Katze wurde im burgenländischen Rechnitz mit einer Rohrzange erschlagen, weil sie ihren Peiniger gekratzt habe. Der Mann filmte sich sogar selbst dabei, wie er ihr danach den Kopf abtrennte und sie im Garten vergrub.
Es klickten die Handschellen
Die genauen Umstände rund um diese Abscheulichkeit dürften so drastisch gewesen sein, dass wegen erneuter Tatbegehungsgefahr sogar U-Haft verhängt wurde. „Der Mann ist nach wie vor inhaftiert“, bestätigt die Staatsanwaltschaft in Eisenstadt im Gespräch mit der „Krone“.
Großteil endet mit Diversion oder geringen Strafen
Dass ein Tier gequält oder getötet wird, wurde lange vielfach als nebensächliches oder unbedeutendes Delikt behandelt. Man erinnere sich nur an den Fall von zig schwer vernachlässigten Hunden in Ansfelden, wo der Täter mit einer vergleichsweise geringen Strafe davonkam. Oder an die drei jungen Männer, die dafür freigesprochen wurden, Kater „Schmotzer“ mit Bolzenschussgerät und Schaufel umgebracht zu haben, anstatt das verletzte Tier zum Tierarzt zu bringen.
U-Haft für Katzen-Mord
Für Tierschützer ist die nun verhänge U-Haft im Burgenland ein Indiz – oder besser gesagt ein Hoffnungsschimmer – dass in Justizkreisen nun ein Umdenken stattfindet. „Nach unserer Ansicht ist das bemerkenswert, weil Untersuchungshaft bei Tierquälerei unserer Erfahrung nach bislang kaum verhängt worden ist“, lässt Jürgen Stadler, Sprecher der Pfotenhilfe Lochen, in einer Aussendung wissen. Stadler setzt sich bereits viele Jahre intensiv mit Gerichtsverfahren wegen Tierquälerei auseinander und fordert schon lange, dass diese von der Justiz endlich ernst genommen werden muss.
Tierquälerei nur der Anfang
Hinzu kommt ein weiterer, vielfach diskutierter Zusammenhang: Gewalt gegen Tiere kann gemeinsam mit anderen Formen von Gewalt auftreten. Im Fall um eine getötete Frau in Marchtrenk berichtete die Ex-Frau des Haupttäters, dass dieser den Familienhund „richtig gedroschen“ und „extrem misshandelt“ habe.
Schon 2023 verwies die renommierte forensische Psychologin Birgit Stetina von der Sigmund-Freud-Universität Wien darauf, dass Gewalt gegen Tiere ein Indikator oder Prädiktor für Kriminalität und ein Warnzeichen für die Sicherheit anderer Familienmitglieder sein könne.
Tierquälerei muss Konsequenzen haben – und zwar bevor aus einem Warnsignal die nächste Tragödie wird!

Maggie Entenfellner, „Krone“-Tierecke
Bild: Reinhard Holl
„Wenn ein Tier auf grausamste Weise gequält und getötet wird, darf das nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden. Die U-Haft im Fall Rechnitz zeigt, dass die Umstände einer solchen Tat sehr wohl ernst genommen werden. Ich hoffe, dass damit ein wichtiges Signal gesetzt wird: Tierquälerei muss Konsequenzen haben – und zwar bevor aus einem Warnsignal die nächste Tragödie wird“, ist auch „Krone“-Tierecke Leiterin Maggie Entenfellner überzeugt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.