Vergewaltigt und beinahe mit einem Gürtel erwürgt – diesen Vorwürfen muss sich ein Insasse der Grazer Karlau stellen. Beinahe hätte er seinen Mit-Häftling ums Leben gebracht. Heute steht er vor dem Geschworenengericht in Graz.
Die österreichischen Gefängnisse sind übervoll, immer wieder eskalieren die Häftlinge in den Hafträumen und fügen sich gegenseitig teils schwere Verletzungen zu, die bis hin zum Tod führen können – jüngste, traurige Ereignisse zeigen das ganz klar. Eine Situation, die sich nicht schlagartig so entwickelt hat, sondern eine, auf die Justiz-Experten schon sehr lange hingewiesen haben. Passiert ist nichts, und die Lage ist am Eskalieren.
Schon vor drei Jahren kam es zu heftigen Szenen in einem Haftraum des Maßnahmenvollzugs der Grazer Karlau. Die zwei Insassen kannten sich schon aus dem Maßnahmenvollzug in Mittersteig, wurden aber beide nach Graz verlegt und trafen sich dort wieder. Das Bild, das der Staatsanwalt von der Beziehung der beiden zeichnet, ist ein völlig anderes als jenes, das der Verteidiger des nun Angeklagten beschreibt: „Das körperliche Verhältnis war von der Dominanz des Angeklagten geprägt. Am Tag der Tat musste das Opfer auf Anweisung des 34-jährigen Steirers den Haftraum putzen“, schildert der Staatsanwalt die Umstände.
Das körperliche Verhältnis war von der Dominanz des Angeklagten geprägt. Am Tag der Tat musste das Opfer auf Anweisung des 34-Jährigen den Haftraum putzen.
Der Staatsanwalt
Danach setzte sich der Insasse nur in Unterhose bekleidet auf sein Bett. Plötzlich nahm der Angeklagte dessen Gürtel, legte ihn um den Hals seines Kumpanen, zog zu und zerrte ihn so durch die Zelle. Obwohl Schwindel und Angstzustände den Mann plagten, ließ der Steirer nicht von ihm ab, tauchte seinen Kopf obendrein ins kalte Wasser des Waschbeckens, schlug und vergewaltigte ihn.
Wieso sollte er jemanden umbringen, der ihn in seiner schwersten Zeit stets zur Seite gestanden ist?
Der Verteidiger
Der Verteidiger des Angeklagten sieht die Sachlage völlig anders: „Mein Mandant ist kein Mörder und Vergewaltiger. Wieso sollte er jemanden umbringen, der ihn in seiner schwersten Zeit stets zur Seite gestanden ist?“ Vielmehr sei es die „Eskalation eines vom Opfer provozierten Streits“ gewesen, wodurch es zwar zu Verletzungen, niemals aber zu einer Vergewaltigung oder einem Mordversuch gekommen sei.
Nach den Ausführungen des Staatsanwalts und der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Urteil wird in den Abendstunden erwartet.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.