Mit strengen Auflagen

Nach Oktoberfest-Eklat: Teichtmeister wieder frei

Gericht
26.01.2026 15:27

In flagranti beim Kokainkonsum wurde der frühere Burgschauspieler im Herbst des Vorjahres am Münchener Oktoberfest festgenommen. Seither war er zur Krisenintervention in der Justizanstalt Mittersteig inhaftiert. Am Montag kurz nach 15 Uhr marschierte Florian Teichtmeister, der 2023 wegen Herstellung und Konsum von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden war, aus der Haft.

25 Monate nach seinem Strafprozess wurde der wegen Kinderpornografie zu zwei Jahren bedingt verurteilte Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister im Oktober 2025 festgenommen. Er brach am Münchener Oktoberfest seine Bewährungsauflagen, wurde auf einer Toilette in flagranti von einem Beamten beim Kokainkonsum erwischt.

Der frühere TV-Kommissar war seither im forensisch-therapeutischen Zentrum in der Justizanstalt Wien-Mittersteig untergebracht. Richter Stefan Apostol ordnete am 28. Oktober eine dreimonatige Krisenintervention zu seiner Beobachtung an.

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Aufgrund des nachweislichen, einmaligen Konsums ist eine ambulante Unterbringung in Freiheit mit strengen Kontollen möglich.

Anwalt Rudolf Mayer

Strenge Auflagen und engmaschige Kontrollen
Wie die „Krone“ erfahren hat, durfte Florian Teichtmeister am Montag den Mittersteig wieder verlassen. Gerichtspsychiater Peter Hofmann hat in seinem Gutachten festgestellt, dass die Unterbringung und Therapie des Schauspielers – wie auch bei seiner Verurteilung am 5. September 2023 im Wiener Landesgericht festgelegt – in Freiheit möglich sei.

„Aufgrund des nachweislichen, einmaligen Konsums ist eine ambulante Unterbringung in Freiheit mit strengen Kontrollen möglich“, bestätigt Anwalt Rudolf Mayer, der Teichtmeister zusammen mit Regina Schütz vertritt, den Beschluss auf Enthaftung. 

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Bei unserem Mandanten ist aufgrund der nunmehrigen Hafterfahrung, die fürchterlich für ihn war, keine Rückfallgefahr mehr gegeben.

Anwältin Regina Schütz

Die Auflagen sind allerdings weit strenger als zuletzt. So wurde das einst vom Gericht auferlegte und vor einiger Zeit aufgehobene Alkoholverbot wieder festgelegt. Zudem ist engmaschige Psychotherapie angeordnet. „Bei unserem Mandanten ist aufgrund der nunmehrigen Hafterfahrung, die fürchterlich für ihn war, keine Rückfallgefahr mehr gegeben“, sind sich Mayer und Schütz sicher. Ob sie recht behalten, wird die Zukunft weisen. 

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