Verurteilt
Lebenslang für eiskalten Mord an Mädchen
Der Angeklagte beschimpfte das Gericht während der Urteilsverkündung. Die Richter folgten mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und dies mit mangelhaften Indizien und Beweisen begründet.
Im Keller erdrosselt und Sexualverbrechen vorgetäuscht
Stefanie war im Keller ihres Wohnhauses im Mai 2005 erdrosselt worden. Die Mutter hatte ihre leblose und teilweise entkleidete Tochter dort aufgefunden. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt vor Gericht vehement bestritten. Richter Manfred Steinhoff sagte in der Urteilsbegründung, der 21-Jährige habe die Tat sehr wohl überlegt ausgeführt. "Das war keine Impulstat", sagte er. Der Mann habe das Leben einer lebenslustigen und erfolgreichen 17-Jährigen ausgelöscht.
Mord, weil er nicht wegen Kellereinbruch drankommen wollte
Der 21-Jährige stand den Angaben zufolge zu dem Zeitpunkt wegen einer anderen Straftat unter Bewährung. Die Schülerin hatte den Mann an jenem Abend beim Einbruch in einen Keller in dem Wohnhaus überrascht, als sie ihr Fahrrad abstellen wollte. Zuvor war das Mädchen in einem Jugendtreff gewesen.
Aus Angst, die mehrmonatige Bewährungsstrafe wegen des Kellereinbruchs als Haftstrafe verbüßen zu müssen, habe der Nachbar Stefanie getötet. Wegen der üblen Beschimpfungen des Richters muss der Mann mit einem weiteren Verfahren rechnen.
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