Wie aus fünf Wochen Urlaub sechs Wochen werden können und welche Voraussetzungen und Vordienstzeiten hierfür Grundlage sind, weiß Julia Lackner, Expertin für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Grundsätzlich hat man Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Nach 25 Dienstjahren im selben Unternehmen gibt es eine sechste Urlaubswoche.
Was viele nicht wissen: Gewisse Zeiten können für die Bemessung des Urlaubsausmaßes angerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise die Beschäftigung in einem anderen Arbeitsverhältnis, sofern es mindestens je sechs Monate gedauert hat (höchstens fünf Jahre), Ausbildungszeiten an einer allgemeinbildenden höheren oder einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (vier Jahre) sowie Hochschulstudienzeiten (fünf Jahre).
Wenn nebeneinander sowohl Vordienst- als auch Schulzeiten bestehen, so sind zusammen höchstens sieben Jahre anrechenbar. Liegt auch ein abgeschlossenes Hochschulstudium vor, so sind insgesamt maximal zwölf Jahre anrechenbar.
Einige Kollektivverträge sehen bei der sechsten Urlaubswoche günstigere Regelungen vor.
Mehrurlaubsrechner der AK nutzen
Eine erste Orientierung darüber, ab wann Anspruch auf die sechste Urlaubswoche bestehen könnte, bietet der Mehrurlaubsrechner der Arbeiterkammer (mehrurlaub.arbeiterkammer.at). Für eine genaue Berechnung und bei weiteren Fragen kann man sich gerne an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
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