Nach dem Schicksalsschlag übernahm die Lebensgefährtin die Erwachsenenvertretung für ihren schwer erkrankten Partner. Über zwei Jahre hinweg soll sie laut Staatsanwaltschaft Teile von dessen Vermögen zweckentfremdet verwendet haben: etwa für eine Ayurveda-Behandlung, ihre Ruhestandsfeier oder Tankrechnungen. Der inkriminierte Schaden: 200.000 Euro. Die Frau bekennt sich „nicht schuldig“.
Eine pensionierte Lehrerin sitzt im Wiener Landesgericht als Angeklagte. Die Staatsanwältin wirft ihr Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Was wird der 65-Jährigen konkret vorgeworfen?
Begonnen hat es mit einer familiären Tragödie. Ihr Lebensgefährte erlitt im Jahr 2020 eine lebensbedrohliche Hirnblutung, wurde zum Pflegefall. Die Frau, die zwei Kinder aus einer früheren Beziehung hat, übernahm die Erwachsenenvertretung für ihren gut situierten Partner. „Sie hatte nun Zugriff auf sein Vermögen“, erläutert die Staatsanwältin.
3000 Euro für eine Ayurveda-Behandlung, 4000 Euro für die Wohnungseinrichtung einer Tochter oder ein Goldring um 4000 Euro.
Die Staatsanwältin listet auf
Lebensmittel und Tankrechnungen
Laut Anklägerin hat sie über zwei Jahre hinweg Mittel entnommen und zweckentfremdet verwendet: „3000 Euro für eine Ayurveda-Behandlung, 4000 Euro für die Wohnungseinrichtung einer Tochter, eine Yoga- und Schmerztherapieausbildung um rund 2000 Euro, ein Goldring um 4000 Euro und beispielsweise das Catering für ihre Ruhestandsfeier“. Auch Lebensmittel und Tankrechnungen holte sich die Frau als Barauslagenersatz. „Obwohl der Mann nach Therapie-Aufenthalten bei seinen betagten Eltern wohnte und von diesen gepflegt wurde.“ Zudem habe die Frau Sozialleistungen beantragt und Gehaltszahlungen verschleiert. Insgesamt geht es um rund 200.000 Euro.
Der Mann wollte das, er war immer großzügig und wie ein Vater zu den Kindern.

Anwalt Michael Dohr
Bild: Gerhard Bartel
„Er war geistig voll da“
„Das ist alles nicht wahr“, wird Verteidiger Michael Dohr in seinem Plädoyer mehrfach laut und greift die Staatsanwältin und die Privatbeteiligtenvertreter frontal an. „Sie sollten nicht über etwas reden, von dem Sie keine Ahnung haben.“ Denn: Der erkrankte Mann sei geistig vollkommen da gewesen. „Er wollte das, er war immer großzügig und wie ein Vater zu den Kindern“, so Dohr. Mittlerweile ist der Mann verstorben. „Das Pflegegeld hat sie nicht ausgegeben, sondern in einer Box gesammelt und bei der ersten Gelegenheit auf den Cent genau dem Gericht übergeben“, so Dohr. Hintergrund für die Vorwürfe sei ein tobender Erbschaftsstreit.
Die Frau zeichnet ausschweifend, aber nicht sehr zusammenhängend, ein rosarotes Bild der Beziehung: „Er war ausgesprochen liebevoll, ein Macher, ein großartiger Mann und unglaublich großzügig“, schwärmt sie. „Es war eine Fügung, dass ich ihm das Leben retten konnte“, erinnert sie sich an den Tag, an dem ihr Partner, ein Banker, aufgrund einer Gehirnblutung das Bewusstsein verloren hatte und sie noch rechtzeitig die Rettung holen konnte.
Die Richterin lässt jedes noch so unwichtige Detail in ihren Schilderungen zu. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestreitet die Angeklagte durch die Bank. So habe sie etwa nicht gewusst, dass im Kilometergeld Tankrechnungen inkludiert seien. Zu den abgerechneten Supermarkt-Rechnungen, etwa eine über zahlreiche Biere, sagt sie: „Er wollte Lebensmittel für seine Familie unbedingt bezahlt haben und auch weiterhin Geschenke machen“, behauptet sie. „Auch die Zehnerblöcke für die Ayurveda-Behandlungen?“, fragt die Richterin. „Ja, das sind Geschenke, Frau Rat!“ Zu denen es teilweise offenbar handgeschriebene Notizen des Mannes gibt.
Ein Urteil steht aus.
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