Die BH Perg hat vor knapp zwei Jahren die Errichtung einer großen Freiflächen-Photovoltaikanlage in Mitterkirchen genehmigt. Gegen den Bescheid der BH legte die Umweltanwaltschaft Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht kippte nun die Genehmigung für das Projekt im Machland.
Einen Erfolg vor dem Landesverwaltungsgericht landete die Umweltanwaltschaft. Sie beanstandete einen Bescheid der BH Perg für die Errichtung einer großen PV-Anlage eines Energieunternehmens in Mitterkirchen: „Ich sage grundsätzlich ,Ja’ zu PV-Anlagen, aber nicht um jeden Preis und nicht, wenn es Alternativen gibt“, atmet Umweltanwalt Martin Donat auf.
Bau im Orchideen-Biotop
Die Solarpaneele hätten mitten in einem Orchideen-Biotop errichtet werden sollen. „Davon sind schon 90 Prozent verschwunden“, erklärt Donat. Ähnlich sieht es das Landesverwaltungsgericht, dass nun die naturschutzrechtliche Bewilligung untersagt hat: „Der betroffenen Wiesenfläche kommt aufgrund ihrer Artenvielfalt und ihrer Zugehörigkeit zu einem mittlerweile selten gewordenen großflächigen Magerwiesenareal eine besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu. Das Projekt hätte die Standortbedingungen für die daran angepassten Pflanzen- und Tierarten maßgeblich verändert und den rückläufigen Bestand an Magerwiesen in Oberösterreich weiter reduziert.“ Das Energieunternehmen kann gegen diese Entscheidung eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen.
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