Für seine Christkindlmarkt-Stände soll ihm 2023 eine zu hohe ORF-Gebühr in Rechnung gestellt worden sein, vermutet ein niederösterreichischer Unternehmer. Gleich für mehrere Standorte und Gemeinden zahlte er Gebühren.
Vom heutigen Tag an sind es noch 113 Tage bis zum 24. Dezember – aber wer denkt schon an warmen Sommertagen ans Christkind? Unternehmer Federico Teso aus Mödling muss jedenfalls darüber nachdenken. Denn er betreibt nicht nur ein Geschäft, sondern im Dezember auch mehrere Christkindl-Stände. „Dafür muss ich nach wie vor eine ORF-Gebühr aus dem Jahr 2023 nachzahlen“, ärgert sich der gebürtige Kärntner, der auch am Christkindlmarkt in Villach einen Stand betreibt.
Für Kleinunternehmer sind 606 Euro wirklich viel Geld.

Federico Teso
Bild: zVf
Er schickte der „Krone“ das Schreiben des Rundfunkbetreibers, das diesen Sommer bei ihm erneut ankam. Satte 606 Euro muss er demzufolge nachreichen. „Hinzu kommt noch die ORF-Abgabe, die ich jedes Monat als Privatperson zahle“, betont er. Zum Fernsehen komme er wohl oder übel selten, am wenigsten aber am Christkindlmarkt selbst.
Die Familie verkauft seit Jahren hochwertige Hüte, Mützen, Schals und Handschuhe zu Weihnachten. Teso selbst betreibt nun in Mödling dazu eine Boutique, zusätzlich jeweils einen Marktstand in Kärnten und in Baden. Jedoch erst 2025 eröffnete er in Kärnten auch ein Geschäft, das das ganze Jahr über offen hält.
Im Gesetzestext 2025 wurde die Zahlungspflicht „pro Gemeinde“ gestrichen. Auch durch den Einsatz der Kammer.

Patrick Hartweg, Abteilungsleiter WKNÖ
Bild: zVf
Beiträge für drei Standorte
Zu all diesen Niederlassungen fielen bei der 600 Euro-Rechnung im Jahr 2023 367,20 Euro in Niederösterreich an. 183 Euro Jahresabgabe musste grundsätzlich jeder Unternehmer für einen Betrieb pro Gemeinde zahlen. Weil Teso in Niederösterreich in zwei Gemeinden etwas verkauft, wurde der Betrag verdoppelt. „In Baden betreiben wir aber nur einen Christkindl-Stand, kein Geschäft!“, kontert er. „Die mehrmalige Vorschreibung wurde zu Recht als unfair empfunden“, sagt dazu Patrick Hartweg von der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Was beim Gesetz verändert wurde
Dem Gesetz zufolge stimmt die Berechnung aber. Erst mit der Novelle des ORF-Gesetzes 2024 habe sich die Lage für Kleinunternehmer verbessert. „Zukünftig muss der Unternehmer nicht mehr für jede Gemeinde einen ORF-Jahresbeitrag zahlen“, so die Recherche der Wirtschaftskammer. Auf den 606 Euro werde er dennoch sitzen bleiben. Der ORF selbst hebe bei Fragen zu Rechnungen nur selten telefonisch ab, meint Teso. Am Dienstag leider auch nicht für die „Krone“-Anfrage.
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