Verbot ab Schulbeginn

Hier dürfen E-Scooter nur nachts unterwegs sein

Niederösterreich
01.09.2026 06:30

E-Scooter-Fahrer, die mit bis zu 70 km/h durch die Innenstadt brausen, und dabei gefährliche Situationen mit Fußgängern provozieren, gehören in Wiener Neustadt (NÖ) bald der Vergangenheit an. Die Stadt verhängt mit Schulbeginn ein Untertags-Fahrverbot für E-Scooter in der Fußgängerzone. Passanten waren gefährdet. 

Die Zahlen, die Stadtpolizeikommandant Manfred Fries vorlegt, machen deutlich, warum es ein Fahrverbot braucht: 500 Abmahnungen, 100 Organmandate und 50 Anzeigen lautet die Bilanz von Überprüfungen der vergangenen zwei Jahre. ÖVP-Stadtchef Klaus Schneeberger ist sich bewusst, dass dieses Verbot eine starke Einschränkung bedeutet, aber: „Es ist notwendig!“

Die neue Verordnung gilt mit Schulbeginn am 7. September, und zwar zwischen 6 und 22 Uhr. In der Böheimgasse und im öffentlich zugänglichen Bereich vor dem Dr.-Adolf-Schärf-Haus sogar rund um die Uhr. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Verwaltungsstrafen bis zu 726 Euro.

Resolution an Verkehrsminister geplant
Und er geht noch einen Schritt weiter, in dem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. September eine Resolution an den Verkehrsminister verabschieden wird. Inhalt: eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht sowie eine mögliche Abnahme des Scooters bei Raserei, wie es auch bei Pkw möglich ist. 

Schon 2019 waren strengere Regeln für die Innenstadt Thema. Eine Gesetzesänderung macht die neue ...
Schon 2019 waren strengere Regeln für die Innenstadt Thema. Eine Gesetzesänderung macht die neue Verordnung nun möglich.(Bild: Pressefoto Scharinger/Daniel Scharinger)

Zum Start noch Kulanz statt Strafen
Im ersten Monat will man noch beratend einwirken und kulant sein: „Ein Probemonat wie zum Beispiel bei einem neuen Job“, so Schneeberger. Bei der Umsetzung ziehen der Ordnungsdienst der Stadt und die Polizei an einem Strang. Wiewohl es Stadtpolizeikommandant Fries wichtig ist zu betonen: „Wir wollen aber keine Jagd auf E-Scooter-Fahrer machen. Denn das würde erst recht wieder zu gefährlichen Situationen in der Fußgängerzone führen.“

Fahrräder dürfen weiter fahren
Bürgermeister Schneeberger erklärt, dass das Fahrverbot nur für E-Scooter gelte: „Fahrräder bleiben erlaubt, denn es funktioniert im Schritttempo. Scooter sind schnell, leise und wendig. Genau diese Kombination sorgt immer wieder für extrem brenzlige Situationen.“ Möglich macht die neue Verordnung über das Fahrverbot übrigens eine Novelle der Straßenverkehrsordnung von Mai 2026. Denn hier wird erstmals zwischen Fahrrädern und E-Scootern unterschieden.

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