Schon zweiter Vorfall
Der Besitzer eines VW Passat hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4.200 Euro verkaufen und brach die Versteigerung deshalb ab.
Zu diesem Zeitpunkt hatte jedoch bereits jemand einen Euro auf den Passat geboten – das bis dahin höchste Gebot. Der Bieter forderte daraufhin Schadenersatz in Höhe des Wagenwertes, der auf 5.250 Euro beziffert wird.
Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte dem Bieter bereits Recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil nun zunächst ohne Angaben von Gründen.
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