Die Vorarlberger Gemeinde Langen bei Bregenz bestraft Eltern, wenn sie ihre Kinder zu spät von der Betreuungseinrichtung abholen. Landesvolksanwalt Klaus Feurstein kann sich mit dieser harten Gangart gar nicht anfreunden und ortet einen „groben Missstand“.
Seit gut einem Jahr müssen in Langen bei Bregenz Eltern eine Strafgebühr zahlen, wenn ihre Kinder unentschuldigt zu Hause bleiben oder verspätet von der Kinderbetreuung abgeholt werden. Pro Viertelstunde Verspätung stellt die Gemeinde zehn Euro in Rechnung. Diese „Politik mit der Peitsche“ ist bei den Betroffenen gar nicht gut angekommen, weshalb sie sich an Landesvolksanwalt Klaus Feurstein gewandt haben.
„Willkürliche Benachteiligung durch Gemeinde“
Und der geht mit der Langener Praxis nun hart ins Gericht: Er ortet einen „klaren Missstand“, die Strafzahlungen würden eine Diskriminierung darstellen, zumal die Gemeinden ja einen gesetzlichen Versorgungsauftrag hätten und Eltern gerade in den Ferien auf eine Kinderbetreuung angewiesen seien. Folglich handle es sich bei den Pönalen um eine „willkürliche Benachteiligung durch die Gemeinde beziehungsweise den Bürgermeister“.
Landesvolksanwalt empfiehlt: Nicht zahlen!
Feurstein verweist zudem darauf, dass es für Eltern oft schwierig sei, ihren Betreuungsbedarf Monate im Voraus zu planen. Für alle, die mit einer Strafe belegt werden, hat Feurstein eine klare Empfehlung: einfach nicht zahlen. Die rechtliche Lage sei komplex, da die Gemeinde die Gebühr nicht auf Grundlage einer Verordnung, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung einhebe. Würde die Gemeinde also nicht bezahlte Forderungen einklagen wollen, müsste sie dies über den Zivilrechtsweg tun – was Feurstein aber angesichts der geringen Summen für unwahrscheinlich hält. Tatsächlich sind bislang in Summe nur 70 Euro an Strafen, offiziell „Aufwandspauschalen“ genannt, angefallen.
SPÖ begrüßt Kritik
Während Feurstein die Gebühr als illegitimes Druckmittel erachtet, betont man in Langen deren Wirksamkeit: Seit Einführung der „Aufwandspauschale“ sei die Zahl der verspäteten Abholungen massiv gesunken, Gleiches gelte für das unentschuldigte Fernbleiben, so Ortschef Josef Kirchmann. Bei der SPÖ ist man indes froh über die deutlichen Worte des Landesvolksanwalts: „Sanktionen bei verspätetem Abholen sind der falsche Weg“, betont Landesfrauenvorsitzende Bea Madlener-Tonetti. Sie war früher selbst Leiterin einer Betreuungseinrichtung und weiß daher aus eigener Erfahrung, dass das Familienleben nicht immer exakt zu kalkulieren ist. „Natürlich ist Verlässlichkeit wichtig, die Mitarbeitenden von Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen planbare Arbeitszeiten. Doch eine gewisse Flexibilität in der Arbeitsgestaltung muss möglich sein.“
Verständnis besser als Sanktionen
Kinderbetreuung funktioniere dann am besten, wenn Eltern und Pädagoginnen einander als Partner verstehen. Dazu gehörten klare Regeln, aber genauso Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges Verständnis. „Wir brauchen Gemeinden und Kinderbetreuungseinrichtungen, die nahe bei den Familien sind. Wenn bei jedem Problem sofort Sanktionen ausgesprochen werden, schaffen wir Distanz statt Vertrauen. Eine familienfreundliche Gemeinde zeichnet sich für mich dadurch aus, dass sie zuerst nach Lösungen sucht“, so Madlener-Tonetti.
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