Die Protestaktion „Free Palestine“ sorgte im Vorjahr beim ORF Landesstudio in Innsbruck für einiges Aufsehen. Die Polizei löste die unerlaubte Versammlung auf und trug einige Teilnehmer weg. Eine Frau erhob dann Einspruch gegen die verhängte Geldstrafe – und kam bezüglich Verhüllung damit auch durch.
Aufregung herrschte am Vormittag des 6. Juni 2025 am Innsbrucker Rennweg. Rund zehn Personen waren bei einer nicht angemeldeten „Free Palestine“-Versammlung ins ORF-Gebäude eingedrungen. Einige Teilnehmer gelangten bis auf das Dach. Sie hielten Schilder hoch, skandierten mit einem Megafon und verteilten Flugblätter.
Die Eskalation im Gazastreifen war gerade voll im Gang. Ziel: Die Gruppe wollte auf die Situation in Palästina aufmerksam machen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einer „objektiven Berichterstattung“ auffordern.
Auflösung angeordnet, doch Frau blieb hartnäckig
Die Polizei rückte an und die Behörde löste die Versammlung um 10.55 Uhr auf, die Teilnehmer sollten den Versammlungsort verlassen. Die Beschwerdeführerin blieb davon aber unbeeindruckt, harrte in ihrem weißen Overall samt Gesichtstuch („Kufiya“) bis 11.15 Uhr aus und wurde daher festgenommen. Beim Abtransport leistete sie passiven Widerstand („ließ die Beinmuskulatur erschlaffen“) und verweigerte die Bekanntgabe ihrer Identität. Sie wurde um 20.40 Uhr wieder freigelassen.
Eine Verhüllung um 11.05 Uhr bildet nach Auflösung der Versammlung um 10.55 Uhr keine Verwaltungsübertretung.
Aus der LVwG-Entscheidung
360 Euro Geldstrafe, dann wurde es deutlich weniger
Die vorläufigen Konsequenzen waren für die angeblich nur 700 Euro verdienende Frau überschaubar: 180 Euro Geldstrafe für den Verbleib trotz Versammlungsauflösung, plus 180 Euro Geldstrafe für die verbotene Vermummung. Dagegen hob sie jedoch Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG).
Ich wollte den ORF darauf hinweisen, dass er auch laut den Statuten zur objektiven Berichterstattung verpflichtet ist.
Aus dem Einspruch der Teilnehmerin
Ersatzfreiheitsstrafe deutlich reduziert
Grundsätzlich berief sich die Teilnehmerin beim Motiv für die Aktion auf eine „Notstandslage“, doch damit drang sie am Gericht nicht durch. Jedoch wurde nun die Vorhaft von neun Stunden und 25 Minuten angerechnet, die Geldstrafe reduzierte sich in puncto nicht befolgte Versammlungsauflösung auf 140,58 Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde sogar von zehn Tagen und zwölf Stunden auf einen Tag und 19 Stunden reduziert.
Spitzfindigkeit zum Zeitpunkt der Verhüllung
Ein noch größerer Erfolg des Einspruchs gelang durch eine Spitzfindigkeit in punkto Verhüllung: Als die Polizei das Gesichtstuch um 11.05 Uhr feststellte und exakt diese Zeit zu Protokoll nahm, war die Versammlung ja schon beendet worden (konkret um 10.55 Uhr).
„Eine Auswechslung der Tatzeit durch das Verwaltungsgericht ist grundsätzlich nicht zulässig“, heißt es in der Entscheidung. Eine Verhüllung der Gesichtszüge sei eben nur „während der Teilnahme an einer Versammlung“ strafbar. Dieser Teil der Geldstrafe – also 180 Euro – entfällt daher gänzlich. Der Sturm auf den ORF kostete die Frau letztlich also 140,58 Euro.
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