Im Streit um den Kiesabbau im Altacher Sauwinkel zwischen „Nickel Transporte“ und „Kopf Kies“ hat das Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) entschieden und dem Unternehmen „Kopf Kies“ in allen Punkten recht gegeben.
Den Fall als Kläger vor Gericht gebracht hatte die Firma „Nickel Transporte“. Ziel war es, den Abbau durch die Firma „Kopf Kies“ gerichtlich untersagen zu lassen. Zentraler Punkt der Auseinandersetzung war die Frage, welches Gerät für den Kiesabbau verwendet werden darf. „Nickel Transporte“ warf „Kopf Kies“ vor, einen dieselbetriebenen Hydraulikbagger eingesetzt zu haben, obwohl die Vorschriften einen elektrisch betriebenen Schwimmbagger verlangen würden. Dies, so die Argumentation von Patrik Nickel, habe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen geführt.
Unternehmen verteidigt sein Vorgehen
Die Firma „Kopf Kies“ wies indes alle Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen erklärte, dass der Einsatz des Hydraulikbaggers eine notwendige Vorbereitungsmaßnahme war, um eine ausreichend große Wasserfläche für den späteren Einsatz eines Schwimmbaggers zu schaffen. Laut Geschäftsführer Franz Kopf sei diese Vorgehensweise mit einem Geologen sowie der Gemeinde Altach abgestimmt gewesen.
Gericht sieht keinen unlauteren Vorteil
Das Gericht folgte der Argumentation von Kopf und stellte fest, dass die eingesetzten Geräte und die Abläufe den behördlichen Bescheidvorgaben entsprechen. Es sei dadurch kein unlauterer Wettbewerbsvorteil entstanden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, „Nickel Transporte“ kann bis Ende August Berufung einlegen. Dann würde der Streit vor einem höheren Gericht weitergehen.
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