Jener syrische „Foltergeneral“, der nach seiner Verurteilung in Wien untergetaucht ist, dürfte sich tatsächlich wieder in seiner Heimat befinden. Dort wird Muassab Abou R. offenbar als Held gefeiert.
R., der frühere Leiter der Kriminalpolizei von Raqqa, soll in seinen Heimatort zurückgekehrt sein, der bei den Golanhöhen im Süden Syriens liegt, und als Held willkommen geheißen worden sein, berichtete ein Privatermittler dem Nachrichtenmagazin „News“. Die Familie von R. habe in sozialen Medien verbreitet, ihren „ehrenwerten Sohn“ in Empfang zu nehmen, „nachdem Allah ihm die Freilassung aus dem Gefängnis in Österreich gewährt hat“.
Anfang Juli wurden R. und Khaled Al H., der frühere Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, am Wiener Landesgericht der Folter und weiterer schwerer Straftaten an 21 Zivilisten für schuldig befunden. Laut nicht rechtskräftigem Urteil hatten sich H. und R. in Raqqa in ihrer jeweiligen Funktion „staatlich organisierter, systematischer Folter“ schuldig gemacht.
Komplize sitzt in Wien in U-Haft
Um Zivilisten von Protesten gegen Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden, stellte das Erstgericht fest. Im Unterschied zu H., der seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt durchgehend in U-Haft sitzt und dort den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens abwartet, befand sich R. vor, während und nach der Verhandlung auf freiem Fuß.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.