Sohn war überfordert

Bettlägerige Mutter starb: 20 Monate bedingte Haft

Oberösterreich
29.07.2026 10:48
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Weil er die Pflege seiner Mutter massiv vernachlässigt haben soll, musste sich ein 56-Jähriger vor dem Landesgericht Linz verantworten. Als die Frau Anfang 2025 starb, wies sie eitrige Wunden auf, war völlig verdreckt, abgemagert und dehydriert. Mit angeklagt ist die 72-jährige Schwester des Mannes. Zu Mittag fielen die Urteile.

Seit Anfang 2024 sei die Mutter (89) bettlägerig gewesen, schilderte die Staatsanwältin. Seither habe sie der bei ihr wohnende Sohn nicht mehr umgelagert oder aufgesetzt. Nachdem es zu einem Dekubitus (Wundliegen) gekommen war, habe er die vom Arzt verschriebenen Pflaster viel zu selten gewechselt. Als die Mutter ein Jahr später starb, sei das Ausmaß der Vernachlässigung ans Licht gekommen: Die Tote wies eitrige Wunden, Hautablösungen, massive Verschmutzung durch Exkremente und Zeichen der Dehydrierung auf. Das Haus sei vermüllt gewesen, ein „klassisches Messie-Haus“ mit Schimmelproblem. Ein Gutachten beschrieb den Pflegezustand als „katastrophal“.

Von tiefen Schuldgefühlen geplagt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Erstangeklagten und seiner Schwester, die die Mutter zuletzt zwei Tage vor deren Tod besucht habe und den Zustand nach Ansicht der Anklage bemerkt haben müsste, das Quälen und Vernachlässigen einer wehrlosen Person vor. Dafür drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.

Der Verteidiger des Mannes sagte, sein Mandant wisse, dass er den Anforderungen der Pflege nicht gerecht geworden sei und werde „von tiefen Schuldgefühlen geplagt“. Seine Zurechnungsfähigkeit sei laut Gutachten stark beeinträchtigt. „Er ist ein Mensch, der es gut wollte, aber nicht konnte.“ Die Mutter sei sehr dominant gewesen, „er war abhängig, überfordert mit der Situation“. Der 56-Jährige selbst bekannte sich schuldig.

Schizoide Persönlichkeitsstörung
Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner attestiert ihm eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Er selbst sagte, er wisse davon nichts. Er sei „sicher seit 30 Jahren“ arbeitslos, gelebt habe er bisher „von den Eltern“ – und zwar im Elternhaus gemeinsam mit seiner Mutter. Wem das Haus nun gehöre, wisse er nicht.

„Wollte nicht Haare waschen“
Der Richter versuchte dann, die Einzelheiten des Tagesablaufs und der Pflege zu beleuchten. Er habe der Mutter in den 14 Monaten ihrer Bettlägerigkeit nicht mehr die Haare gewaschen, weil sie das nicht wollte, schilderte der Angeklagte auf Nachfrage. „Wie oft waschen Sie Ihre eigenen Haare?“, wollte der Richter wissen. „Einmal im Jahr.“ Er beschrieb die Mutter als dominant. Er habe immer getan, was sie wollte – außer wenn sie ihn aufforderte, weniger Zeit mit Videospielen zu verbringen, schilderte er.

Der Anwalt der Schwester verwies ebenfalls auf die „Dominanz“ der Mutter und des bereits vor Längerem verstorbenen Vaters und die psychische Verfassung des Bruders, daher habe es kaum Kommunikation gegeben.

Urteile gefällt
Zu Mittag wurden schließlich die Urteile gefällt: Der 55-Jährige bekam 20 Monate bedingte Haft, die 72-Jährige wurde hingegen freigesprochen. Sein Urteil ist rechtskräftig, ihr Freispruch noch nicht.

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