In Aschach an der Steyr (Bezirk Steyr-Land) unterstellen Anrainer einem Ranch-Besitzer den Betrieb eines illegalen Campingplatzes. Er hat aber eine ganz andere Sicht der Dinge. In der Kritik steht aber auch die Bezirksbehörde. Ihr wird vorgeworfen, in der Causa nichts zu unternehmen.
Zustände, wie im Wilden Westen! Darüber klagen Anrainer von „Witti’s Ranch“ in Aschach an der Steyr. Der Eigentümer des Grundstücks soll seit Jahren einen illegalen Campingplatz im Waldstück am Flussufer betreiben. Die Behörde hätten ihn zwar vor zwei Jahren ins Visier genommen, würde nun aber wieder tatenlos zusehen. Besonders brisant sei, dass im Wald gezündelt und gegrillt wird.
Werbung im Internet
„Der Platz wird auf Internetseiten beworben – ausdrücklich mit dem Hinweis der Möglichkeiten für offenes Feuer. Dort wird nach unseren Beobachtungen praktisch jeden Samstagabend gegrillt und Lagerfeuer gemacht, mit lauten Feiern bis in die Nacht“, schildern Gerhard „Witti“ Wittbergers Nachbarn.
Es handelt sich um Stellplätze zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit meiner Gäste auf meinem genehmigten Parkplatz.
Gerhard Wittberger, Ranch-Besitzer
Dieser stellt auf Anfrage klar: „Der Baumbewuchs auf meiner Ranch ist nicht als Wald deklariert, und somit kommt die Waldbrandverordnung nicht zum Tragen. Es handelt sich nicht um Camping, sondern um Stellplätze zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit meiner Gäste auf meinem privaten, behördlich genehmigten, Parkplatz. Auf die Einnahmen durch anfangs freiwillige Spenden und neuerdings eine Preisliste werden seit einigen Jahren steuerliche Abgaben bezahlt.“
Rechtskräftige Verwaltungsverfahren
Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land weist den Vorwurf der Tatenlosigkeit zurück. „Es wurden mehrere rechtskräftige Verwaltungsverfahren verhängt. Jedes Mal fällt die Strafe höher aus. Wir werden auch der aktuellen Meldung nachgehen und im Fall des konsenslosen Betreibens eines Campingplatzes ein Strafverfahren einleiten“, so der Sprecher der BH. Laut Flächenwidmung sei ein Campingplatz nicht zulässig. Lediglich ein schmaler Streifen ist als Parkplatz ausgewiesen.
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