Der große Ausbau der B68 in der Südosteiermark ist noch nicht genehmigt. Die Grünen kritisieren aber auch eine vergleichsweise kleine, geplante Begleitstraße und sprechen von einem „Pfusch“. Was dahintersteckt.
Zwei große, seit Jahrzehnten geplante und durchaus umstrittene Straßenprojekte will das Land Steiermark trotz angespannter Budgetlage umsetzen: ein neuer Abschnitt der B70 im Bezirk Voitsberg und ein Teilneubau der B68 in der Südoststeiermark. Für das zweitgenannte Projekt läuft noch die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Grünen sind naturgemäß vehemente Gegner der neuen Straße – und schießen sich nun auf ein weiteres, kleineres Projekt an der B68 ein. Zwischen Studenzen und Zöbing (St. Margarethen an der Raab) soll auf 2,2 Kilometern Länge eine neue Begleitstraße gebaut werden, konkret wird eine bestehende Gemeindestraße auf 4,5 Meter verbreitert.
Immer wieder Hochwasser
Die Grundstücke dafür sind gesichert, heißt es beim Land. Doch die Straße liegt laut Grünen großteils in einem Gebiet, das statisch alle 30 Jahre überflutet wird. Laut Wasserrechtsgesetz seien Bauarbeiten daher bewilligungspflichtig, doch es gibt dafür keine Anträge, wie die grüne Ortsgruppe Kirchberg an der Raab durch Anfragen an die Landesabteilung und die beiden zuständigen Bezirkshauptmannschaften Weiz und Südoststeiermark erfahren hat.
„Ein Pfusch“, so der grüne Abgeordnete Lambert Schönleitner. Er glaubt an einen Baustart der Begleitstraße schon im Herbst und befürchtet, dass die Gemeinden später für Hochwasserschutzmaßnahmen aufkommen müssen. Die Begleitstraße gehöre eigentlich ins Gesamtprojekt B68, so seine Ansicht. Dieses sei insgesamt „nicht ausgereift“, habe mehrmals umgeplant werden müssen und stehe nicht auf soliden Beinen. „Ein Projekt im dreistelligen Millionenbereich ist zudem angesichts der Landesfinanzen nicht darstellbar“, sagt Schönleitner.
„Alarmismus“ der Grünen
Im Verkehrsressort des Landes weist man den „Alarmismus“ der Grünen auf „Krone“-Anfrage zurück. Es werde natürlich noch ein Feststellungsverfahren geben, ob eine wasserrechtliche Bewilligung überhaupt notwendig ist oder nicht.
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