Ein Tiroler Häftling (41) musste sich nach seinen Umtrieben in der Justizanstalt verantworten. Auch ein Justizwachebeamter dürfte den Prozess mit besonderer Spannung verfolgen. Die Aufarbeitung ist durchaus schwierig ...
Der nun erneut angeklagte Einheimische erwies sich seit seinem Haftantritt wahrlich nicht als „Musterschüler“. Unter anderem soll er – laut Staatsanwaltschaft – einen Justizwachebeamten im Februar mit dem Androhen einer Anzeige dazu aufgefordert haben, die Meldung einer Beleidigung einfach „verschwinden zu lassen“.
Doch das war nur die Spitze des Eisberges. Zwei Tage nach dem ersten Vorfall ließ er sich in einem Lift in der Justizanstalt fallen und rammte seinen Kopf selbst gegen die dortige Wand. Die Intention dahinter: Er wollte wohl einem Justizwachbeamten die Tat umhängen und ihm diesen Stoß samt resultierender Verletzung „umhängen“.
„Stolpern“ im Lift hatte wohl anderen Hintergrund
„Stolpern ist nicht strafbar“, war schließlich der lapidare Kommentar des Angeklagten bei der Verhandlung am Montag. Er wolle nun aber, dass sein Anwalt für ihn spreche, sagte der stark beeinträchtigt wirkende Häftling. Auf Nachfrage der Richterin räumte er ein, vor der Verhandlung „diverse Medikamente“ eingenommen zu haben. Der Gesamtzustand des Mannes und seine offenbar nicht vorhandene Vernehmungsfähigkeit führten schließlich zu einer Vertagung auf unbestimmte Zeit.
Herr Angeklagter, Sie sind offenbar nicht bei sich?

Richterin Andrea Wegscheider
Bild: Christof Birbaumer
Bis dahin soll ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zu einer möglichen Unzurechnungsfähigkeit eingeholt werden.
Frühpensionist mit 28 Vorstrafen
Richterin Andrea Wegscheider verlas kurz die Krankheitsgeschichte des nunmehrigen Frühpensionisten mit 28 Vorstrafen. Dieser habe teils wahnhafte Gedanken und habe immer wieder Episoden durchlebt, in denen „keine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit“ gegeben gewesen sei.
Und so gab der Prozess Einblicke in den oft schwierigen Alltag für alle Beteiligten hinter Gittern.
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