Unzählige Hunde werden jährlich ausgesetzt, misshandelt oder einfach abgegeben. Im Tierheim sind sie in Sicherheit – und doch beginnt dort für viele ein jahrelanges Warten. Ein neuer Expertenbericht zeigt, warum immer mehr Hunde zu Dauerbewohnern werden und welche schwierigen Fragen das für den Tierschutz aufwirft.
Sie bellen, sie warten, sie hoffen. Manche seit Monaten, andere seit Jahren. Während täglich neue Hunde in Österreichs Tierheime kommen, gibt es jene, die ihre Zwinger wohl nie wieder verlassen. Nicht, weil sie niemandem ans Herz gehen würden. Sondern weil ihre Vergangenheit, ihr Verhalten oder ihre besonderen Bedürfnisse eine Vermittlung nahezu unmöglich machen.
In einem von der Wiener Veterinärbehörde (MA 60) beauftragten Expertenbericht beleuchten Tierärzte, Juristen, Verhaltensforscher, Hundetrainer und Ethiker nun erstmals umfassend den Umgang mit diesen sogenannten „schwer oder unvermittelbaren Hunden“. Er zeigt: Hinter jedem dieser Tiere steckt ein individuelles Schicksal – und für Tierheime ein wachsendes Problem.
Jeder Zweite unvermittelbar
Besonders deutlich wird die Entwicklung im Wiener „TierQuarTier“, das hier beispielhaft für viele landesweite Heime steht. Anfang 2026 lebten dort 96 Hunde, 42 davon bereits länger als zwölf Monate. Damit gehörte fast jeder zweite Hund zu jener Gruppe, die Tierheime zunehmend an ihre Belastungsgrenze bringt. Hinzu kommt: Langzeitbewohner müssen gesetzlich großzügiger untergebracht werden und benötigen oft doppelt so viel Fläche.
Wenn Tierheime an ihre Grenzen stoßen
Viele dieser Hunde wurden misshandelt, schlecht sozialisiert, kaum erzogen oder haben traumatische Erfahrungen gemacht. Sie reagieren ängstlich oder aggressiv und benötigen professionelle Resozialisierung. Ein Hund, der trotz intensiver Betreuung mindestens ein Jahr im Tierheim lebt und danach weiterhin keine realistische Chance auf ein Zuhause hat, gilt laut Bericht als schwer vermittelbar. Doch was tun, wenn die Anlage aus allen Nähten zu platzen droht?
Finanzen kein Grund für Euthanasie
Die Experten stellen in ihrem Bericht unmissverständlich klar: Weder Platzmangel noch fehlende Vermittlungschancen rechtfertigen nach dem österreichischen Tierschutzrecht die Tötung eines Hundes. Trotz landesweitem Sparkurs sind auch die hohen Kosten für die Betreuung kein Anlass für Euthanasie. Ein sogenannter „vernünftiger Grund“ für das Einschläfern kann nur in Ausnahmefällen vorliegen – etwa bei schwerer, nicht behandelbarer Krankheit oder bei massiven Verhaltensproblemen und wenn trotz aller gesetzten Maßnahmen keine Verbesserung mehr möglich ist.
Mir war wichtig zu klären, ob und ab wann ein unvermittelbarer Hund im Tierheim leidet, weil sein Verhalten keinen Kontakt zu Menschen oder Hunden zulässt.
Dr. Ruth Jily, Leiterin des Wiener Veterinäramts
Transparenz und Rechtssicherheit bei Euthanasie
Bisher war dieses Thema ein Graubereich, über den meist der Mantel des Schweigens gelegt wurde. Um solche Entscheidungen für Tierheime zu erleichtern und damit sie diese objektiver fällen können, empfehlen die Fachleute den Einsatz einer unabhängigen Kommission aus Tierärzten, Verhaltensmedizinern, Hundetrainern und Juristen. Diese soll besonders schwierige Einzelfälle anhand klarer Kriterien beurteilen und im Falle des Falles auch ihre Empfehlung zur Euthanasie des Tiers geben. Auch wenn das Tier eigentlich körperlich gesund ist, aber seine schweren Aggressionen und Beschädigungsabsicht gegenüber Mensch und Tier nicht in den Griff zu bekommen sind.
Sachkundenachweis kann helfen
Die wichtigste Botschaft des Berichts lautet jedoch: Häufiger über Einschläferungen nachzudenken, ist nicht der richtige Weg. Vielmehr braucht es mehr Prävention, bessere Aufklärung, ausreichend finanzierte Tierheime und intensive Trainingsprogramme bei Spezialisten, damit Hunde gar nicht erst zu Langzeitbewohnern werden. Der seit Juli neu eingeführte und verpflichtende bundesweite Sachkundenachweis für zukünftige Hundehalter könnte bereits ein weiterer Schritt sein, um im Vorfeld Fehlanschaffungen und spätere Abgaben zu reduzieren.
Kein Hund sucht sich sein Schicksal selbst aus. Umso größer ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Tierheime nur ein vorübergehendes Zuhause sind und nicht für den Rest eines Hundelebens.
Die Euthanasie eines Heimtieres ist nach dem Gesetz nur dann zulässig, wenn diese Maßnahme im konkreten Einzelfall durch einen „vernünftigen Grund“ gerechtfertigt wird. Hunde, die lange Zeit in einem Tierheim untergebracht sind, haben meist bereits eine problematische Vorgeschichte und sind trotz bestmöglicher Betreuung mit Lebensbedingungen konfrontiert, die in vielerlei Hinsicht nicht ihren Bedürfnissen entsprechen und ihr Wohlbefinden mehr oder weniger stark einschränken.
Sind diese Einschränkungen für einen bestimmten Hund so schwerwiegend, dass ein Weiterleben ohne erhebliche Schmerzen oder Leiden nicht möglich scheint, so kann die Euthanasie auch im Interesse des betroffenen Tieres liegen und damit rechtmäßig sein.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Hund nach langer Aufenthaltsdauer im Tierheim durch eine körperliche oder psychische Erkrankung (Verhaltensstörung) erheblichen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt ist und aus veterinärmedizinischer Sicht keine realistische Aussicht auf Besserung besteht.
In vielen Fällen wird die Konsequenz des Lebensschutzes darin bestehen, dass einem unvermittelbaren Hund in einer geeigneten Einrichtung wie einem Tierasyl bis zu seinem natürlichen Tod das „Gnadenbrot“ zu gewähren ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch der „Gnadentod“ als tierschutzkonforme Lösung zulässig oder geboten sein.
Was ist unsere Verantwortung gegenüber Hunden, die niemand mehr haben will? Besonders schwierig wird die Antwort auf diese Frage, wenn ein Hund für Menschen gefährlich sein kann. Denn manche stellen – aus unterschiedlichen Gründen – ein erhebliches Risiko für Leib und Leben dar. Sie haben wiederholt Menschen oder andere Tiere verletzt und zeigen ein Verhalten, das sich auch mit intensivem Training nicht ausreichend kontrollieren lässt. Solche Hunde können oft nicht mehr verantwortungsvoll vermittelt werden. Dennoch behalten auch sie ihren moralisch relevanten Eigenwert und verdienen einen respektvollen Umgang.
Wenn die Gesellschaft ein konsequentes „No Kill“-Prinzip erwartet, muss sie auch die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Andernfalls werden ethische Konflikte auf jene abgewälzt, die in Tierheimen ohnehin an ihrer Belastungsgrenze arbeiten.
Der Umgang mit schwer vermittelbaren Hunden ist deshalb ein Spiegel unserer Werte. Er zeigt, ob Tierschutz mehr bedeutet als abstraktes Mitgefühl – nämlich die Bereitschaft, schwierige Entscheidungen verantwortungsvoll, nachvollziehbar und im Interesse des einzelnen Tieres zu treffen.
In Ausnahmefällen kann dies auch bedeuten, dass die Tötung die moralisch beste Lösung im Sinne des Tieres und zum Schutz anderer ist. Diese Entscheidung muss stets sorgfältig begründet und als Ausnahme gerechtfertigt werden.
Als Kynologe und Leiter der Prüf- und Koordinierungsstelle für Therapiebegleithunde sehe ich jeden Tag, wie komplex Hundeverhalten sein kann. Aggression oder Angst entstehen selten grundlos, sondern sind häufig die Folge belastender Erfahrungen. Deshalb darf ein Hund niemals allein aufgrund seines Verhaltens beurteilt werden. Jeder Fall benötigt eine sorgfältige fachliche Analyse und die Frage, welche Lebensqualität und Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Tier noch bestehen. Genau dafür bietet der Expertenbericht Orientierung.
Gerade in der Stadt müssen Hunde gezielt auf das Leben mit vielen Menschen, Verkehr und anderen Tieren vorbereitet werden. Fehlt diese Grundlage, kommt es leider immer wieder zu Konflikten. Manche Hunde werden schließlich sogar ausgesetzt und landen im Tierheim, wo sie intensive Betreuung benötigen. Häufig ist eine aufwendige Resozialisierung nötig, um Ängste, Traumata und die Folgen mangelnder Fürsorge zu überwinden. Sozialisierung, Training und verantwortungsvolle Haltung sind der Schlüssel, um dieses Leid zu verhindern.
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