Bumerang-Effekt

Ungeschickter Lügenbaron wandert hinter Gitter

Vorarlberg
17.06.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Mit einer erfundenen Story über gestohlene Kennzeichen wollte ein 29-Jähriger im Jänner den Folgen einer Polizeikontrolle auf der Autobahn entgehen. Vor dem Landesgericht Feldkirch verstrickte sich der mehrfach Vorbestrafte am Dienstag jedoch in so massive Widersprüche, dass Richterin Verena Wackerle kurzen Prozess machte.

Zuerst soll der 29-Jährige in einer Nacht im Jänner auf der Autobahn an einer Polizeikontrolle vorbeigefahren sein. „Dazu stehe ich“, sagt er am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch. Wegen seiner zehn Vorstrafen habe er Panik bekommen. Außerdem habe das linke Vorderlicht nicht funktioniert.

Nummerntafeln waren verschwunden
Um einer Strafe zu entgehen, meldet er kurz darauf bei der Polizei seine Kennzeichen als gestohlen. Die Nummerntafeln seien verschwunden, er selbst sei in jener Nacht „jedenfalls nicht hinterm Steuer gesessen“. Die Ermittlungen nahmen ihren Lauf – allerdings anders als vom Anzeigenerstatter erhofft. Denn seine eigenen Angaben brachten ihn ziemlich in Bedrängnis, er verwickelte sich immer mehr in Widersprüche.

Erfundene Uhrzeiten stimmten nicht überein 
Vor Gericht gerät der junge Mann in ziemliche Erklärungsnot, denn die Angaben, die er zu den Uhrzeiten macht, wollen so gar nicht übereinstimmen. So erklärt er, die fehlenden Kennzeichen erst um die Mittagszeit bemerkt zu haben. Seine Anzeige bei der Polizei war jedoch bereits vor zehn Uhr aufgenommen worden. Dort hatte er zudem angegeben, dass das Auto seit dem Vorabend um 20 Uhr unbewegt auf einem Parkplatz gestanden habe. Die Polizeikontrolle war jedoch mitten in der Nacht über die Bühne gegangen.

Angeklagter bleibt bei erfundenen Versionen
Auch vor Gericht drängt sich also recht schnell die Frage auf: Sollte die Flucht vor der Kontrolle der Autobahnpolizei einem unbekannten Dieb in die Schuhe geschoben werden? Der selbstständige, mehrfach vorbestrafte Mann wusste, was auf dem Spiel stand. „Ich spiele damit, dass man mich einsperrt“, sagte er gegenüber der Richterin Verena Wackerle. Die Vorwürfe bestritt er dennoch. Er würde sich „damit sinnlos in Gefahr bringen“, meinte er.

Die Richterin allerdings glaubte ihm nicht. Sie sprach den 28-Jährigen wegen Vortäuschung einer Straftat und Falschaussage schuldig. Acht Monate Haft fasste der Anklagte am Ende dafür aus. Zudem wurde eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von zehn Monaten widerrufen. Für den mehrfach Vorbestraften macht das nun insgesamt: 18 Monate Gefängnis.

Richterin Verena Wackerle hatte das Spiel des Angeklagten schnell durchschaut und sprach ihn ...
Richterin Verena Wackerle hatte das Spiel des Angeklagten schnell durchschaut und sprach ihn schuldig.(Bild: Chantall Dorn)

Richterin Verena Wackerle hielt dem Angeklagten immerhin noch zugute, dass er die Konsequenzen seines Handelns mittlerweile verstanden habe. Diese „Vernunft und Einsicht“ kämen allerdings zu spät. Unmittelbar nach der Urteilsbegründung kündigte der 29-Jährige Berufung an. Er sei bereits einmal „unschuldig im Gefängnis gewesen“, erklärte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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