Das EU-Parlament hat am Dienstag entschieden, dass weiterhin „Veggie-Burger“ und „Tofu-Schnitzel“ gegessen werden dürfen. Andere Begriffe sind allerdings nicht mehr erlaubt, darunter „Seitan-Steak“ und „fleischloser Leberkäse“.
Das EU-Parlament stimmte in Straßburg für Maßnahmen für eine bessere Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. Auch das viel diskutierte Verbot von Fleischersatzprodukten ist in dieser Regelung enthalten: Fleisch wird als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ festgelegt. Bezeichnungen wie „Seitan-Steak“ oder „veganes Huhn“ sind damit also in Zukunft verboten; den „Veggie-Burger“ darf man hingegen weiterhin essen.
Für das meiste Aufsehen hatte ein mögliches Verbot von „Veggie-Burgern“ oder „Seitan-Schnitzeln“ gesorgt. Diese stehen nun aber nicht auf der finalen Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen. Fleisch wird in der Regelung als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ festgelegt, also etwa Schulter, Steak oder Speck. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett „ oder „fleischloser Leberkäse“ sind damit also in Zukunft verboten. „Dort wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht“, hatte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) den Kompromiss begrüßt.
Neue Regelung soll Bauern helfen
Laut der neuen Regelung sollen auch die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser wiedergeben. Die EU-Länder sollen dafür Online-Indikatoren einführen und veröffentlichen, die als Referenzwerte in vertraglichen Vereinbarungen dienen. Das Abkommen klärt auch die Verwendung von Begriffen wie „fair“ für landwirtschaftliche Produkte und listet die Kriterien für die Zulassung einer solchen Kennzeichnung auf. Verbindliche schriftliche Verträge sollen speziell Milchproduzenten angesichts der schwierigen Bedingungen des Sektors unterstützen.
EU reagierte auf Proteste
Die Kommission hatte mit ihrem Vorschlag von Dezember 2024 auf die zahlreichen Bauernproteste in Brüssel und einigen EU-Staaten reagiert. Demonstriert wurde unter anderem gegen steigende Produktionskosten bei sinkenden Lebensmittelpreisen, gekürzte Agrarsubventionen oder zu strenge Umweltauflagen. Mit dem Vorschlag wurden einige Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) an die Forderungen der Landwirte angepasst. Nach der Annahme im Parlament muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer die Regelung formell absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.
„Veggie-Burger“-Diskussion noch nicht vorbei
Die Diskussionen um Veggie-Burger und Co sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Diese gibt Fleischliebhabern nochmals die Möglichkeit, vegane Schnitzel vom Tisch zu bringen.
„Versuch, die Fleischindustrie zu schützen“
Ihm sei nicht der Name des Produkts wichtig, sondern dass „klar ersichtlich ist, was drinnen ist“, sagte der zuständige SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl am Dienstag im Pressegespräch. Er sieht „vorgelagerte Scheindebatten“, den „Versuch, die Fleischindustrie zu schützen“ und „gesellschaftliche Veränderungen so lange wie möglich hinauszuziehen“. Der Trend gehe hingegen in die andere Richtung. Er erwartet sich weitere Debatten im Rahmen der GAP-Reform auch zu Wein.
„Der Burger selbst soll nicht verboten werden“, betonte der grüne EU-Delegationsleiter Thomas Waitz. Die „größten Unsinnigkeiten“ seien damit abgewandt. „Rind, Kalb, Schwein, diese Tierbegriffe dürfen nicht verwendet werden für vegane Alternativen.“ Es sei „ein etwas mehr der Vernunft zugeneigter Vorschlag“. Er glaube nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger davor beschützt werden müssten, ein veganes Fleischersatzprodukt zu kaufen, im Glauben es sei Fleisch.
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