Reform der Verordnung

Der lange Kampf für und gegen die Vogelfänger

Oberösterreich
05.06.2026 17:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Die Diskussion um das umstrittene Brauchtum im Salzkammergut geht in die nächste Runde. Nachdem das Landesverwaltungsgericht den Vogelfängern Auflagen erteilt hatte, will das Land OÖ nun einen Paragrafen aus der oberösterreichischen Artenschutzverordnung anpassen. „Um die Tradition am Leben zu erhalten“, wie es heißt.

Die Diskussion um den Singvogelfang im Salzkammergut geht in die nächste Runde. Nachdem das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in zwei Urteilen verfügt hatte, dass der Transport von gefangenen Vögeln nach dem Tierschutzgesetz zu erfolgen hat und lebende Lockvögel in Käfigen verboten werden, gibt’s jetzt einen Vorstoß der Landesregierung. Und zwar, um die Tradition am Leben zu erhalten und – laut Tierschützern – diese Urteile aktiv zu umgehen.

Regeln sollen reformiert werden
So soll der Paragraf 11 der OÖ. Artenschutzverordnung, in dem die „Ausnahmebestimmungen für das Fangen und Halten von Singvögeln“ geregelt ist, reformiert werden. Der Singvogelfang ist seit dem Jahr 2010 als immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO gelistet. Dagegen haben sich Tierschützer ebenfalls ausgesprochen, heuer im Herbst soll es darüber wieder eine Diskussion geben.

550 Vögel dürfen gefangen werden
Darin wird auch einfließen, wie Politik und Behörden mit den Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts umgehen. Im Salzkammergut dürfen je 550 Stieglitze, Zeisige, Gimpel und Fichtenkreuzschnäbel zwischen 15. September und 30. November gefangen werden, spätestens am 10. April müssen die Tiere wieder in Freiheit sein.

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