Zwei Täter

Nach Überfall auf Post und Bäckerei vor Gericht

Vorarlberg
04.06.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wurde am Mittwoch der Fall zweier Täter verhandelt, die eine Postfiliale und eine Bäckerei überfallen haben sollen. Mit ihren Ausreden kamen die Angeklagten nicht weit.  

„Mein Bruder hatte eine schlimme Diagnose und ich wollte ihm einen Therapieplatz finanzieren“, erklärte der 26-jährige Hauptangeklagte vor Gericht die Motivation für seine bewaffneten Raubüberfälle. Eine Geschichte, die im Laufe des Prozesses am Mittwoch rasch an Glaubwürdigkeit verlor. Tatsächlich lebte der mehrfach vorbestrafte Vorarlberger trotz eines Monatseinkommens von rund 4800 Euro offenbar über seine Verhältnisse. Um seine Geldsorgen zu lösen, plante er zunächst einen Überfall auf einen Drogendealer.

Der damals arbeitslose Zweitangeklagte stellte dafür eine Schreckschusspistole und eine Sturmhaube zur Verfügung und fungierte als Fahrer. Doch am Garnmarkt in Götzis kam alles anders. Kurz entschlossen überfiel der 26-Jährige stattdessen die dortige Mangold-Filiale. Die Beute: 1260 Euro. Zwei Wochen später folgte der nächste Coup – diesmal in der Postfiliale in Götzis. Weil sein Komplize nicht mehr mitmachen wollte, reiste der Haupttäter alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, stürmte mit FFP2-Maske und Waffe die Filiale und räumte die Kassa aus. Beute: 6215 Euro.

Lange Zeit Freude hatte er daran nicht. Bei einer Hausdurchsuchung stellten Ermittler rund 5500 Euro sicher. Vor Gericht schilderten zwei Bäckereimitarbeiterinnen und zwei Postbedienstete die Folgen der Überfälle. Von Todesangst bis zu anhaltenden Schlafstörungen reichten die Schilderungen. Die Angeklagten entschuldigten sich zwar, doch das beeindruckte das Gericht nur bedingt. Der Hauptangeklagte wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurden 16 Monate aus früheren Verurteilungen widerrufen. Sein bislang unbescholtener Komplize erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Die Urteile sind rechtskräftig.

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