Stattdessen Studie

Schellhorn sagt zweites Entlastungspaket ab

Wirtschaft
02.06.2026 14:47

Erst 14 der 113 von Staatssekretär Sepp Schellhorn angekündigten Deregulierungsmaßnahmen sind umgesetzt. Das geplante zweite Entbürokratisierungs-Paket sagt Schellhorn nun ab. Auch das Budgetbegleitgesetz schafft es diese Woche noch nicht in den Ministerrat, dafür ein „Gummibärli-Gesetz“.

Bei Deregulierungs-Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) läuft es weiter nicht ganz rund. Mit einem zweiten Entbürokratisierungs-Paket wollte er wieder einmal etwas vorlegen, doch daraus wird – zumindest so schnell – nichts.

Laufende Vorstellung statt neuem Paket
„Stattdessen werden die nächsten Schritte und Reformvorhaben laufend vorgestellt“, sagt ein Sprecher zum Medium „Selektiv“. Für Juni liege der Schwerpunkt des Staatssekretariats aber ohnehin auf den Themen Digitalisierung und Reformpartnerschaft.

Außerdem beauftragt Schellhorns Büro eine Studie, damit der Prozess wissenschaftlich begleitet wird, heißt es. Mit der Entbürokratisierungs-Offensive soll die Wirtschaft entlastet werden.

Am 3. Juni wird nicht, wie eigentlich geplant, das zweite Entbürokratisierungspaket präsentiert.
Am 3. Juni wird nicht, wie eigentlich geplant, das zweite Entbürokratisierungspaket präsentiert.(Bild: Christof Birbaumer)
Viele Gesetze und Vorschriften belasten die Wirtschaft. Schellhorn will deregulieren, bisher mit ...
Viele Gesetze und Vorschriften belasten die Wirtschaft. Schellhorn will deregulieren, bisher mit mäßigem Erfolg.(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Die Koalitionspartner ÖVP und SPÖ vertraten ohnehin den Standpunkt, zuerst mehr aus dem ersten Entbürokratisierungs-Paket umzusetzen, bevor eine zweite Welle an Maßnahmen präsentiert wird. Erst 14 der 113 angekündigten Schritte sind bereits umgesetzt, 88 weitere sind laut Büro in Umsetzung, darunter aber auch einige Digitalisierungsmaßnahmen.

Auch das Budgetbegleitgesetz der gesamten Bundesregierung lässt weiter auf sich warten und ist morgen nicht im Ministerrat.

„Gummibärli-Gesetz“ geht in Begutachtung
Zumindest einen kleinen, süßen Erfolg hat die Regierung zu verbuchen. Durch eine Novelle des Lebensmittelrechts können „Fruchtgummis, gelatine- oder pektinhaltige Kaubonbonerzeugnisse“, die zuletzt – wie berichtet – vermehrt schädliche Inhaltsstoffe wie THC oder das aus Fliegenpilzen gewonnene Mucsimol enthielten, leichter vom Markt genommen werden, heißt es aus dem Staatssekretaritat von Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).

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