Die Abschiebezentren im Ausland sind nun beschlossene Sache: Gemeinsam mit vier weiteren Ländern wird Österreich sogenannte „Return Hubs“ bauen, wo ausreisepflichtige Migranten untergebracht werden, die nicht in ihre Heimat zurückkönnen. Innenminister Gerhard Karner will künftig auch Asylverfahren im Ausland durchführen.
Fünf EU-Staaten – neben Österreich auch Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Griechenland planten die Rückkehrzentren. Dafür wurde die „Arbeitsgruppe für innovative Drittstaatenlösungen“ ins Leben gerufen. Beim Innenministerrat in Brüssel wurde die „Return Hubs“ nun offiziell beschlossen und ein Fahrplan erstellt.
In diese Abschiebezentren in Drittstaaten sollen künftig abgelehnte Asylwerber außerhalb der EU untergebracht werden. Von dort aus sollen sie dann in ihre Heimatländer oder Nachbarstaaten zurückgebracht werden. Damit sollen Fluchtanreize abgeschafft und Verfahren beschleunigt werden. Menschenrechtsorganisationen warnen jedoch, dass diese Zentren Menschenrechtsstandards gefährden könnten, die Verantwortung auslagern und ethisch fragwürdig sind.
Dobrindt: „Signal für mehr Rückführungen“
„Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden. Mit ,Return Hubs‘ sollen neue Möglichkeiten geschaffen und ein klares Signal für mehr Rückführungen gesendet werden“, erklärte dazu Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gegenüber der „Bild“-Zeitung.
Für Österreichs Innenminister Karner ist vorstellbar, dass auch Asylverfahren künftig im Ausland abgewickelt werden, wie er am Donnerstag in Brüssel erklärte. „Wir arbeiten ganz konkret an der gemeinsamen Umsetzung von Asylverfahren und Rückkehrzentren außerhalb Europas“, so Karner. Welche Drittstaaten für die Abschiebezentren infrage kommen, wurde nicht erwähnt. Gespräche mit möglichen Partnerländern werden erst beginnen.
Karner: „Konkreten Fahrplan besprechen“
Die Gruppe hatte sich am Rande des Innenministertreffens erneut getroffen, da sie „in Zusammenhang mit Asylverfahren und vor allem Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union ganz konkret in die Umsetzung gehen möchte“, erklärte Karner zu Beginn des Ratstreffens. Er hatte angekündigt, es gehe heute darum „ganz konkret einen Zeitplan, einen Fahrplan zu besprechen“.
Die Unterbringung in ein Abschiebezentrum im Ausland soll nur in Fällen möglich sein, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Entsprechende Abkommen sollen gemäß EU mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achte. Der Vorschlag geht damit auf die massive Kritik von NGOs und Menschenrechtsorganisationen ein.
Teil des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts
Die Mitgliedsländer haben laut der Position des Rates zum Gesetz, die im Dezember verabschiedet wurde, die Möglichkeit, entweder ein Rückkehrzentrum als Transitzentrum einzurichten, bevor die illegalen Migranten in ihr Heimatland zurückgeschickt würden. Sie könnten diese aber auch für einen längeren Aufenthalt einrichten. Die Regelung ist Teil des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, der ab 12. Juni 2026 gelten soll. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.