Das Verteidigungsministerium hat die Regeln für die Haarlänge von Soldaten und Soldatinnen neu geregelt. Anlass für die Weisung eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der das sogenannte Zopf-Verbot für Männer gekippt hatte. Ein Vorarlberger Soldat hatte die Causa vor Gericht gebracht – und Recht bekommen.
Gemäß einem provisorischen Erlass ist das Tragen langer Haare beim österreichischen Bundesheer nun erlaubt. Die Haare dürfen entweder mit einem Dutt oder als geflochtener Zopf getragen werden. Die Regelung ist geschlechtsneutral. „Alle Soldatinnen und Soldaten haben zur Uniform des Bundesheeres ihr Haar so zu tragen, dass das Gesichtsfeld nicht eingeschränkt ist. Sollten dafür Hilfsmittel notwendig sein, müssen diese sowohl von der Form, als auch von der Farbe dezent gehalten sein“, heißt es im Erlass.
Mit Ausnahme von Kopfbedeckungen darf loses Haar die Uniform- und Ausrüstungsteile allerdings weiterhin nicht berühren. „In derartigen Fällen ist dieses zu befestigen und zusätzlich bei entsprechender Haarlänge ein Dutt auf dem Hinterkopf oder zusammengebunden bzw. geflochten zu tragen“, lautet die wörtliche Anweisung.
Offizier hatte Beschwerde eingebracht
Der VfGH hatte im April das Verbot gekippt. Anlass für das Verfahren war die Beschwerde eines Vorarlberger Offiziers, der wegen seines Zopfs eine Strafe von 3.000 Euro erhalten hatte. Das Verteidigungsressort hatte das Vorschreiben der Haarlänge mit dem „uniformen Erscheinungsbild und der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und Disziplin des Bundesheeres“ argumentiert. Der VfGH stellte die Regelung infrage, da ausschließlich Soldaten, nicht aber auch Soldatinnen, dieser Verpflichtung unterlagen.
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