Es war eine spektakuläre Wende im Mordfall Daniela Kammerer: Fast 21 Jahre nach der grausamen Bluttat an der niederösterreichischen Studentin in Innsbruck brachte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche Anklage gegen einen mittlerweile 42-jährigen Österreicher, der inzwischen in Australien lebt, ein. Diese Anklage wird jetzt beeinsprucht.
Blutüberströmt lag Daniela Kammerer (19) am frühen Morgen des 23. Juni 2005 in einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark. Ein Unbekannter hatte der Betriebswirtschaftsstudentin zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag ein Messer in die Brust und den Rücken gerammt.
Anfang vergangener Woche hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mittlerweile 42-jährigen Österreicher eingebracht. Der Verdächtige lebt seit Jahren in Australien – es handelt sich um einen ehemaligen Studienkollegen des Opfers. Der Anwalt des Beschuldigten – Mathias Kapferer – hatte daraufhin gegenüber der APA betont, dass die „vorliegende Anklage auf schwache Beine gestellt“ worden sei.
Die von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Mordanklage wird jetzt beeinsprucht. Der Einspruch sei bereits in Ausarbeitung, wie Kapferer gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ erklärte. Für die Einbringung des Einsbruchs bleibe noch bis nächsten Freitag Zeit.
Bereits im Jahr 2013 festgenommen
Der 42-jährige Beschuldigte hatte bereits vor mehr als zwölf Jahren als „dringend tatverdächtig“ gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von „Cold Case“-Experten des Bundeskriminalamts festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Nachdem sich diese als nicht so stichhaltig erwiesen hatten wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.
DNA-Spuren auf Zigarettenstummel
Nun fußt die Anklage auf einer DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Die Staatsanwaltschaft schließt daraus, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein muss. Der Tatverdacht habe sich „wieder erhärtet“, auf Basis aller nunmehr vorliegender Ermittlungsergebnisse gebe es nur mehr gegen den 42-Jährigen einen „konkreten Verdacht“, so die Staatsanwaltschaft.
Anwalt will „formale Gründe“ geprüft wissen
Bei seinem Einspruch werde es laut Anwalt Kapferer um die Klärung der Frage gehen, ob sein Mandant in der Sache überhaupt ein zweites Mal verfolgt werden darf. Die Zigarette sei immer schon vorgelegen, seinen Angaben zufolge wären die Untersuchungsmethoden auch 2013 schon gut genug gewesen, um dort DNA so wie heute verwertbar zu machen. Das Strafrecht folge dem Grundsatz „Ne bis in idem“ („nicht zweimal in derselben Sache“) und ziehe diesbezüglich eine enge Grenze, so Kapferer.
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