Wende in Cold Case

21 Jahre nach Mord in Telefonzelle: Anwalt spricht

Tirol
06.05.2026 09:06
Porträt von Hubert Rauth
Porträt von Samuel Thurner
Porträt von Tiroler Krone
Von Hubert Rauth , Samuel Thurner und Tiroler Krone

Es ist eine spektakuläre Wende im Mordfall Daniela Kammerer: Fast 21 Jahre nach der grausamen Bluttat an der niederösterreichischen Studentin in Innsbruck könnte der Täter jetzt doch noch überführt werden. Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mittlerweile 42-jährigen Österreicher eingebracht. Doch der Verdächtige lebt inzwischen am anderen Ende der Welt. Wie es weitergeht und was der Anwalt sagt.

Blutüberströmt lag Daniela Kammerer (19) am frühen Morgen des 23. Juni 2005 in einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark. Ein Unbekannter hatte der Betriebswirtschaftsstudentin zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag ein Messer in die Brust und den Rücken gerammt.

Fast 21 Jahre sind seit dem Mord vergangen. Doch warum musste die hübsche Niederösterreicherin sterben? Immer noch liegen die Hintergründe und das Motiv der Tat völlig im Dunkeln.

Festnahme am Flughafen Wien-Schwechat
Zunächst geriet ein bosnischer Asylwerber, der angeblich Kontakte zur nordafrikanischen Drogenszene hatte, ins Visier der Ermittler. Doch der Mann wurde wieder freigelassen. 2013 klickten dann am Flughafen Wien-Schwechat bei einem früheren Studienkollegen von Kammerer die Handschellen. Auf dem Rock der jungen Frau war doch noch fremde DNA gefunden worden – die vom heute 42-Jährigen stammte.

„Nachdem sich diese Spur nicht als so aussagekräftig dargestellt hatte, wie zunächst angenommen, wurde der Angeklagte enthaftet und das Ermittlungsverfahren 2014 eingestellt“, erklärt Hansjörg Mayr von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.

Die Anteilnahme war damals enorm.
Die Anteilnahme war damals enorm.(Bild: Christof Birbaumer)

Fall wurde nie zu den Akten gelegt
Doch weiterhin blieb nichts unversucht, um den Mord aufzuklären. „Immer wieder wurden DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben – auch von bereits untersuchten Spurenträgern, weil sich die Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend verbessert haben.“

DNA-Spuren auf Zigarettenstummel
Dann endlich ein Treffer! Auf dem Filter einer wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war, wurde eine DNA-Spur des Österreichers (42), der mittlerweile nach Australien ausgewandert ist, entdeckt. „Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, dass der Mann am Tatort war.“

Aufgrund dieser neuen Erkenntnis habe sich der Tatverdacht wieder erhärtet und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes. „Mit Einbringung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den Angeklagten widerrufen“, so Mayr. Der Angeklagte habe durch seinen Verteidiger zugesagt, zum Prozess freiwillig anzureisen.

Anklage auf „schwache Beine gestellt“
Letzteres bestätigte der Tiroler Anwalt des Beschuldigten, Mathias Kapferer, noch einmal gegenüber der APA: Er werde klarerweise erneut mit dem 42-Jährigen reden, auch was die Möglichkeit eines Anklageeinspruchs angeht. Was letzteren betrifft, sei es – abseits des konkreten Falles – eigentlich eher seine Vorgangsweise, einen solchen nur dann einzubringen, wenn es aus „formalen Gründen“ geboten sei. Sonst sei ein solcher Einspruch oft nicht das richtige Mittel, verwies der Rechtsanwalt auf die gängige juristische bzw. strafrechtliche Praxis und Erfahrung.

Zitat Icon

Die vorliegende Anklage ist auf schwache Beine gestellt worden.

Mathias Kapferer, Anwalt des Beschuldigten

Eines sei für ihn jedenfalls klar: „Die vorliegende Anklage ist auf schwache Beine gestellt worden.“ Es gebe „zahlreiche Beweise“, dass das Ganze „eben nicht so war“, wie es die Staatsanwaltschaft annehme, und sein Mandant folglich nicht der Täter sein könne. Kapferer verwies etwa auf ein vorliegendes Privatgutachten hinsichtlich des besagten Zigarettenstummels, das dies eindeutig dokumentiere und beweise.

Auch würde das Oberlandesgericht Innsbruck in der Abweisung des Einstellungsantrags festhalten, dass es „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Dies stimme, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr gegenüber APA. Sehr wohl werde vom OLG aber festgehalten, dass ein „konkreter Tatverdacht“ bestehe.

„Versteckt sich nicht in Australien“
Laut Kapferer müsse abseits davon jedenfalls festgehalten werden: Sein Mandant habe sich nie in Australien wegen irgendetwas versteckt, sondern lebe dort, sei den Anschuldigungen stets offensiv entgegengetreten und habe sich kooperativ verhalten.

Anklage noch nicht rechtswirksam
Die Staatsanwaltschaft führte unterdessen aus, dass nach dem Gesetz Anklage zu erheben sei, wenn eine Verurteilung nahe liege. Andernfalls wäre das Verfahren einzustellen. Es gelte in der Causa trotz Anklage weiterhin die Unschuldsvermutung, wurde betont. Nach fast 21-jähriger Ermittlungsarbeit kam indes einiges zusammen: Der Ermittlungsakt umfasse mittlerweile über 480 Aktenstücke mit teilweise über 100-seitigem Umfang, davon über 20 gerichtsmedizinische Gutachten mit teils mehreren Spurenuntersuchungen.

Die Anklage sei bisher nicht rechtswirksam. Sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.

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