Bei Park erstochen

21 Jahre nach Tat: Anklage im Mordfall Kammerer

Tirol
05.05.2026 14:13

Paukenschlag in Tirol: Im Fall der am 23. Juni 2005 (!) vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark tot aufgefundenen 19-jährigen Studentin Daniela Kammerer hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag beim Landesgericht Innsbruck eine Anklage wegen Mordes eingebracht. Beim Angeklagten handelt es sich um einen Österreicher (42), der bereits seit einigen Jahren in Australien lebt.

„Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Daniela K. durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben“, schilderte Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, am Dienstagnachmittag. Brisant: Der Angeklagte war bereits Ende Dezember 2013 festgenommen worden und war damals circa sieben Wochen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Der Verdächtige wurde damals aber wieder enthaftet.

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Es wurden immer wieder DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben, weil sich Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend weiterentwickelt und verbessert haben.

StA-Sprecher Hansjörg Mayr

Warum Verdächtiger wieder frei kam
Damals habe sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, „unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades von Daniela K.“, so Mayr. Nachdem sich aber eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung des Opfers „nicht als so aussagekräftig dargestellt hatte, wie zunächst angenommen, wurde der Angeklagte enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.“

Im Juni 2005 wurde Daniela K. vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark tot ...
Im Juni 2005 wurde Daniela K. vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark tot aufgefunden.(Bild: Christof Birbaumer)

Doch der Fall wurde nicht zu den Akten gelegt: Die Staatsanwaltschaft habe weiterhin nichts unversucht lassen, um den Fall aufzuklären. „Unter anderem wurden immer wieder DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben – auch von bereits untersuchten Spurenträgern, weil sich die Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend weiterentwickelt und verbessert haben.“

Daniela Kammerer wurde im Juni 2005 ermordert.
Daniela Kammerer wurde im Juni 2005 ermordert.(Bild: BPD, Christof Birbaumer)

DNA-Spur auf Zigarette
Letzte DNA-Untersuchungen hätten eine DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war, ergeben. „Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort war.“

Daten und Fakten

  • Laut österreichischem Recht verjährt Mord nicht.
  • Das Verbrechen des Mordes ist mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslänglich bedroht.

  • Ein bereits eingestelltes Ermittlungsverfahren kann gegen einen Beschuldigten wieder fortgesetzt werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die für sich allein oder in Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, eine Verurteilung des Beschuldigten zu begründen.

  • Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Gesetz Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung nahe liegt, andernfalls wäre das Verfahren einzustellen. Es gilt trotz Anklage weiterhin die Unschuldsvermutung.

  • In den vergangenen fast 21 Jahren wurde immer wieder gegen verschiedene Personen ein möglicher Verdacht geprüft. „Auf Basis aller jetzt vorliegenden Ermittlungsergebnisse gibt es aber nur gegen den nunmehr Angeklagten einen konkreten Verdacht“, so die Staatsanwaltschaft.

  • Der Ermittlungsakt umfasst mittlerweile über 480 Aktenstücke mit teilweise über 100-seitigem Umfang, davon über 20 gerichtsmedizinische Gutachten mit teils mehreren Spurenuntersuchungen.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnis habe sich der Tatverdacht gegen den Angeklagten wieder erhärtet. Daher habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. „Ein Geschworenengericht soll nun auf Basis der umfangreichen Ermittlungsergebnisse über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden“, schildert StA-Sprecher Mayr weiter.

„Freiwillige Anreise zur Hauptverhandlung“
Wie geht es jetzt weiter? Mit Einbringung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den Angeklagten widerrufen. Der Verteidiger des Angeklagten habe in Aussicht gestellt, dass dieser zu einer Hauptverhandlung freiwillig anreisen wolle. Die Anklage sei bisher nicht rechtswirksam. Sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden.

Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.

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