Folgen für Handel?

Gerichtsurteil: Neue Milka-Tafel ist irreführend

Wirtschaft
13.05.2026 16:35
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Milka-Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Schokoladensorten von 100 auf 90 Gramm reduziert. Die Verpackung war aber kaum geändert worden. Die Verbraucherzentrale Hamburg sah darin unlauteren Wettbewerb und klagte – mit Erfolg.

Die neuen Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Konkret entschied das Gericht, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn die Packung mit 100 Gramm in den vergangenen vier Monaten im Angebot war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf, hieß es. „Das ist eine relative Mogelpackung. Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied“, sagte auch der Vorsitzende Richter.

Mondelez hatte den Vorwurf zunächst zurückgewiesen. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- wie Rückseite angegeben. „Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an. Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten (...)“, lautete die Stellungnahme am Mittwoch. Man wolle „transparent, umfassend und verantwortungsvoll“ kommunizieren.

Konsequenzen hat das Urteil nicht, die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße sind bereits vergangen. Es bestehe daher keine Verpflichtung, an den Tafeln, die bereits im Handel seien, noch etwas zu ändern, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bremen. Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle, denn es bestehe Wiederholungsgefahr.

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