In Touristenhochburg

Hotelprojekt fiel nach zwölf Jahren ins Wasser

Oberösterreich
13.05.2026 11:44

Der Umbau des ehemaligenen Amtshauses der Salinen in Hallstatt ist gescheitert. Das Landesverwaltungsgericht ortet zwar ein öffentlichess Interesse. Die Zerstörung des Landschaftsbildes in der Welterberegion sei aber viel zu problematisch. 

Die Pläne für den Bau eines Hotels mit 220 Betten im ehemaligen Salzamt der Gemeinde Hallstatt sind ins Wasser gefallen, lediglich eine abgespeckte Version des Projekts erscheint noch möglich.

Beschwerde eingebracht
Wie berichtet, hat gegen den negativen Bescheid der Bezirksbehörde Grandhotel Immobilien Verwaltungs GmbH (GIV) mit Sitz in Wien beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Diese hat mit der Zerstörung des Landschaftsbilds in der UNESCO-Welterberegion argumentiert.

Einzigartige Berg- und Seelandschaft
Die Projekträger sehen in der Revitalisierung des ehemaligen Amtshauses der Salinen mit einem Hotel mit 220 Betten aber ein öffentliches Interesse. Das Landesverwaltungsgericht wiese die Beschwerde nun aber ab. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass das Projektgebiet eine hohe Sensibilität aufweist. Diese ergibt sich aus der für Hallstatt typischen Gebäude- und Siedlungsstruktur und der einzigartigen Berg- und Seelandschaft. Das Hotel in Ufernähe sei in einem aus der Ferne gut einsehbaren Bereich. Ein bisher unbebauter Wiesenhang würden durch ein großflächiges Hotelgebäude mit sechs oberirdischen Geschoßen ersetzt werden, welches sich markant von der bestehenden kleinteiligen Bebauung abhebt.

Das Gericht ist aber durchaus der Meinung, dass es auch öffentliches Interesse am Projekt gäbe. Es verweist auf die die regionale Wertschöpfung und Schaffung ganzjähriger Arbeitsplätze durch den Tourisumus. „Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Hallstatt jährlich von einer sehr hohen Zahl an Tagesgästen besucht wird, während die Nächtigungszahlen und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vergleichsweise niedrig sind“, heißt es in der Stellungnahme.

Den Projektwerbern würde es offen stehen, ein redimensioniertes Vorhaben zur naturschutzrechtlichen Bewilligung neuerlich einzureichen. „Kein Kommentar“, will sich Christian Meixner, dem Geschäftsführer der GIV, weder zum Urteil noch zu der Weiterverfolgung des Projekts äußern. 

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