Gerichte entscheiden

Hotelbau trotz negativem Bescheid nicht vom Tisch

Oberösterreich
02.09.2025 10:00

In Hallstatt kämpfen die Investoren gegen den negativen Bescheid der Bezirksbehörde für den Umbau des ehemaligen Amtshauses der Salinen an. Sie drängen auf Anerkennung des öffentlichen Interesses an einem Beherbergungsbetrieb, damit würde das grüne Licht für die Projektumsetzung angehen.

Trotz des negativen Bescheids der Bezirksbehörde ist das Hotelprojekt „Salzamt“ in Hallstatt noch immer nicht vom Tisch. Wie berichtet, passt das Projekt nicht ins Landschaftsbild. Die Grandhotel Immobilien Verwaltungs GmbH (GIV) mit Sitz in Wien hat rechtliche Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet. Sie hält 51 Prozent der Anteile der Hallstatt Hotelerrichtungs GmbH, den Rest die Gemeinde Hallstatt. Ziel vor Gericht ist die Anerkennung des öffentlichen Interesses an einem Umbau des ehemaligen Amtshauses der Salinen in ein Hotel mit 220 Betten.

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Das Hotel würde in Hallstatt viele neue Arbeitsplätze schaffen und zur weiteren Erhöhung der Wertschöpfung aus dem Tourismus beitragen. 

Alexander Scheutz, SPÖ-Bürgermeister

So könnte trotz negativen Bescheids doch noch gebaut werden. „Wir haben schon so lange Interesse an dem Hotel. Es ist ein so schönes Projekt“, gibt sich GIV-Geschäftsführer Christian Meixner wegen des anhängigen Verfahrens gegenüber der „Krone“ wortkarg.

SP-Bürgermeister Alexander Scheutz hingegen ortet Willkür und eine Verzögerungstaktik. Der Hotelbau sei immerhin schon seit elf Jahren geplant. Scheutz: „Wir haben im April 2024 der Behörde ein 25-seitiges Dokument übermittelt. Damit wollten wir das öffentliche Interesse dokumentieren. Noch am selben Tag hat um 20 Uhr der Umweltanwalt des Landes bei der Umweltabteilung des Landes einen Antrag eingebracht. Es solle auch noch festgestellt werden, ob das Vorhaben im Zusammenhang mit dem Weltkulturerbe UVP-pflichtig ist.“ Statt der vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen dauerte es bis zur Bescheid-Ausstellung sieben Monate. „Die Behörde kommt auf 30 Seiten zum Schluss, dass keine UVP notwendig ist.“ 

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