Ermittlungen beendet

Grazer Amoklauf: Einzeltäter-Theorie bestätigt

Steiermark
12.05.2026 12:55

Nach dem Amoklauf mit elf Toten, der Graz am 10. Juni 2025 in seinen Grundfesten erschüttert hat, sind die Ermittlungen nun fast ein Jahr später abgeschlossen. Es gab keine Hinweise auf Mitwisser oder Helfer. Artur A. handelte alleine.

Zehn unschuldige Menschen verloren bei dem schrecklichen Amoklauf am BORG Dreierschützengasse ihr Leben. Der 21-jährige Todesschütze hatte die Tat in seiner ehemaligen Schule in Graz minutiös geplant und sich danach selbst das Leben genommen. Nun ist auch fix: Artur A. war ein Einzeltäter. 

Verfahren eingestellt
„Von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft wurden umfassende Ermittlungsmaßnahmen zum Hintergrund der Taten und des Attentäters durchgeführt. Dies war erforderlich, um ausschließen zu können, dass er Mitwisser oder Helfer hatte“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Christian Kroschl, am Dienstag. Das Verfahren gegen unbekannte Täter wurde daher eingestellt.

Das BORG Dreierschützengasse in Graz
Das BORG Dreierschützengasse in Graz(Bild: Christian Jauschowetz)
Vor knapp einem Jahr stand Graz unter Schock.
Vor knapp einem Jahr stand Graz unter Schock.(Bild: Christian Jauschowetz)

Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger zeigte, dass Artur A. die Taten detailliert geplant und vorbereitet hatte. Zum Motiv konnte erhoben werden, dass er sich längere Zeit sehr intensiv mit sogenannten School Shootings beschäftigt und offenbar begonnen hatte, die Täter zu glorifizieren und sich auch mit ihnen zu identifizieren. „Er hat daran Gefallen gefunden und es dann umgesetzt“, so Kroschl.

Waffen und Munition legal besessen
Die Ermittlungen ergaben weiters, dass der 21-Jährige über eine behördlich ausgestellte Waffenbesitzkarte verfügte. Die für den Amoklauf verwendeten Waffen samt Munition besaß er ebenfalls legal.

Die Stellungskommission des Bundesheeres hatte ihn – wie mehrfach berichtet – aufgrund des Ergebnisses der psychologischen Untersuchung für untauglich befunden. Diese Informationen wurden nicht weitergegeben (was nach einer Gesetzesänderung nun möglich ist). Die Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Waffenbesitzkarte ein strafrechtlich relevantes Verhalten durch beteiligte Personen gesetzt wurde. Auch dieses Ermittlungsverfahren wurde daher eingestellt.

Nur wenige Minuten bevor der 21-Jährige mit dem Töten begann, postete er ein Foto in sozialen Medien. Zu sehen: zwei schwarze Stiefel auf beigefarbenem Fliesenboden, aufgenommen offenbar auf der Schultoilette. An derselben Stelle, wo er sich später erschoss.

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