Nach mehreren Sichtungen in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern in Galtür zieht das Land Tirol jetzt die Reißleine: Ein „Risikowolf“ darf ab sofort im Bezirk Landeck abgeschossen werden. Auslöser waren nicht nur Sichtungen des Raubtiers nahe des Siedlungsraums, sondern auch ein bestätigtes Rissereignis. Die Verordnung gilt bis 10. Juni.
Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ hat am Donnerstag offiziell erneut die Abschussverordnung für einen sogenannten Risikowolf erlassen. Diesmal im Bezirk Landeck. Damit ist die dortige Jägerschaft berechtigt, das Tier innerhalb des festgelegten Zeitraums zu entnehmen. Die Verordnung trat mit ihrer Kundmachung sofort in Kraft.
Raubtier mehrfach nahe Wohnhäusern gesichtet
Wie das Land Tirol mitteilte, wurde der Wolf in den vergangenen Tagen mehrmals im Gemeindegebiet von Galtür nachgewiesen – und zwar in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern. Neben einer konkreten Sichtungsmeldung steht das Tier auch im Zusammenhang mit einem Rissereignis.
Jäger bereits informiert
Die betroffene Jägerschaft wurde laut Land Tirol bereits über die Abschussverordnung informiert. Diese gilt bis einschließlich 10. Juni 2026. Ziel sei es, mögliche Gefahren für Menschen und Nutztiere zu verhindern.
Land appelliert an die Bevölkerung
Gleichzeitig ruft das Land Tirol die Bevölkerung dazu auf, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden. Besonders wichtig seien dabei Fotos oder Videos, um eine fachliche Beurteilung durchführen zu können. Meldungen können direkt über das Sichtungsformular des Landes Tirol oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.
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