Bedingte Haftstrafe

Vorarlberger (26) hortete Missbrauchsmaterial

Vorarlberg
08.05.2026 04:59
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Am Mittwoch wurde einem 26-jährigen Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch wegen Missbrauchsbildern der Prozess gemacht. Zuvor hatte der Mann noch versucht, Beweismaterial verschwinden zu lassen. 

Über Monate hinweg hortete ein 26-Jähriger aus dem Bezirk Feldkirch laut Anklage Dutzende einschlägige Fotos und Videos auf gleich vier Handys – jetzt stand der bislang unbescholtene Mann vor Gericht. Mehr als hundert Dateien sollen sich auf den Geräten befunden haben, viele davon mit Darstellungen unmündiger Kinder und Jugendlicher.

US-Behörde schlug Alarm
Ins Rollen kam der Fall durch einen internationalen Hinweis: Eine US-Behörde zur Bekämpfung von Kinderpornografie schlug Alarm und informierte das österreichische Bundeskriminalamt. Am 4. November klickten schließlich die Handschellen. Bei der Festnahme eskalierte die Situation: Laut Staatsanwaltschaft soll der 26-Jährige versucht haben, seine Mobiltelefone zu zerstören, um belastendes Material verschwinden zu lassen. Außerdem habe er sich massiv gegen die Beamten gewehrt.

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Ich habe keine Erklärung für mein Verhalten.

Der Angeklagte vor Gericht

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig – und wirkte angeschlagen. „Ich habe keine Erklärung für mein Verhalten“, sagte der junge Mann leise. Er habe „Anschluss gesucht“ und sei dadurch in einschlägige Gruppen geraten. Anfangs habe er gar nicht realisiert, womit er es zu tun gehabt habe. „Ich war am Tiefpunkt meines Lebens“, erklärte er unter Tränen. Sein Verteidiger zeichnete das Bild eines Mannes in der Krise: Depressionen, eine Autismus-Diagnose und Drogenprobleme hätten ihn in eine „Abwärtsspirale“ gezogen.

Acht Monate bedingt, knapp 100 Euro Geldstrafe
Die Festnahme sei letztlich ein „Weckruf“ gewesen. Seitdem befinde sich sein Mandant in Therapie und lebe abstinent. Trotz Geständnis und Entschuldigung bei den Polizisten sprach Richterin Franziska Klammer den Mann wegen Besitzes und Weitergabe von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial, versuchter Beweismittelunterdrückung sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig. Das Urteil: acht Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe – noch nicht rechtskräftig.

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