Körperverletzung

Couragierte Rentnerin stoppt E-Bike-Dieb

Vorarlberg
06.05.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 33-jähriger Serientäter, der vor Gewalt gegen Senioren nicht zurückschreckte, wurde in Feldkirch wegen schweren räuberischen Diebstahls und Körperverletzung verurteilt.

Ein dreister E-Bike-Diebstahl, zwei verletzte Pensionistinnen – und ein Angeklagter, der längst tief im Sumpf der Kriminalität steckt. Die Szenen, die sich im vergangenen September in Götzis und Bregenz abgespielt haben, lassen die Opfer bis heute nicht los. Der Mann ließ sich damals von seiner Freundin samt Kind in einem Kleinbus nach Götzis chauffieren. Sie wartete im Fahrzeug, er verschwand. Kurz darauf tauchte er mit zwei hochwertigen E-Bikes im Gesamtwert von rund 8000 Euro wieder auf. Hastig lud er die Räder ein und schrie: „Fahr, fahr!“ Die Rechnung hatte er dabei aber ohne die Besitzerin gemacht. Die 70-jährige Pensionistin bemerkte, wie der Fremde ihre abgesperrten Räder wegschaffte. „Ich will mein Fahrrad zurück!“, rief sie und lief ihm nach.

Auto-Kennzeichen gemerkt
Der Angeklagte packte daraufhin die Frau brutal an beiden Handgelenken und hielt sie fest. „Ich habe mich gewehrt, hatte aber gar keine Chance gegen ihn.“ Der Vorfall verfolgt die Rentnerin bis heute. Vor Gericht schildert sie sichtlich emotional ihre Angst: „Mir wäre fast lieber, ich hätte es nicht beobachtet.“ Sie leide seitdem unter Schlafstörungen und fürchte, „dass der Mann wieder kommt“. Vor dem Prozess habe sie zwei Nächte nicht geschlafen. Die gestohlenen Räder tauchten kurz danach wieder auf – als dem Täter die Sache zu heiß wurde, verriet er der Polizei anonym den Standort. Auf die Schliche kam die Exekutive dem dreisten Dieb aber dennoch – die wehrhafte Pensionistin hatte sich nämlich das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs gemerkt und die Polizei alarmiert.

Auch in einem zweiten Fall zeigte der 33-Jährige rohe Gewalt: In Bregenz stieß er die Mutter seiner Ex-Freundin zu Boden, weil diese ihn beim Durchwühlen ihrer Handtasche erwischte. „Ich wollte ihn stellen, da kam es zum Gerangel.“ Durch den Sturz erlitt die 77-Jährige eine schmerzhafte Hüftprellung. Das Gericht spricht den Mann wegen schweren räuberischen Diebstahls und Körperverletzung schuldig. Zu seinen bereits zwei einschlägigen Vorstrafen kommt nun eine weitere hinzu. Das nicht rechtskräftige Urteil: 20 Monate Haft. Zudem muss er dem 77-jährigen Opfer 400 Euro Schmerzengeld zahlen. Der 70-jährigen Pensionistin spricht die Frau Rat Schadenersatz in Höhe von 256 Euro zu. Ob die beiden Opfer davon je einen Cent sehen werden, ist fraglich. Der Angeklagte sitzt hoch verschuldet im Gefängnis.

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