Psychische Erkrankung

Sohn bedroht Vater, fordert Geld – nun Einweisung

Vorarlberg
07.05.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Mehrmals schon soll der 43-jährige Vorarlberger seinem Vater gedroht haben, ihn zu töten. Nachdem der Sohn nun auch tätlich gegen das Familienoberhaupt vorgegangen war, erstattete dieses Anzeige. Am Mittwoch entschied das Gericht, den Betroffenen bedingt einzuweisen.

Der Angeklagte weiß selbst nicht, ob er sich „schuldig oder nicht schuldig“ bekennen soll. Vor dem Schöffensenat erklärt der an Schizophrenie leidende Frühpensionist: „Ich kann mich nicht an alles erinnern.“ Vorgeworfen werden dem Mann Raub, Erpressung und unbefugter Waffenbesitz. Gemäß Anklage soll er während eines stationären Aufenthalts im LKH Rankweil seinem Onkel per WhatsApp geschrieben haben: „Bitte schicke mir 1000 Euro. Ich hoffe, du verrätst mich nicht. Sonst töte ich Vater und dich.“ Vor Gericht spricht der 43-Jährige von einem „sehr blöden Scherz“.

Mit Tod bedroht und zu Boden gerungen
Auch an einen weiteren Vorfall im vergangenen Dezember könne er sich kaum erinnern. Damals soll er seinen Vater in einem Supermarkt abgefangen und Geld gefordert haben – verbunden mit einer Todesdrohung. Besonders entschieden weist der Mann den Vorwurf zurück, er habe später seinen Vater in der Wohnung zu Boden geworfen und mit dem Knie fixiert, um Geld zu erpressen. Zwar sei er damals „aufgewühlt“ gewesen, doch es sei ihm nur um seine Mutter und deren Pflegegeld gegangen. „Mein Vater händigte es ihr nie vollständig aus“, behauptet er.

Seine Ausraster erklärt der 43-Jährige mit seiner psychischen Erkrankung. Er habe damals „innere Stimmen“ gehört und sei in einer anderen Welt gewesen. Gerichtsgutachter Reinhard Haller bestätigte, dass bei dem Mann bereits vor 15 Jahren Schizophrenie diagnostiziert worden war. Klinikaufenthalte folgten. Weil er Medikamente eigenmächtig abgesetzt sowie Alkohol und Cannabis konsumiert habe, habe sich sein Zustand verschlechtert. Zum Tatzeitpunkt sei er nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig: 24 Monate Haft bedingt. Nach der Therapie kommt der Mann in ein betreutes Wohnheim. Dazu ordnete das Gericht strenge Auflagen, Alkohol- und Drogenverbot sowie Bewährungshilfe an.

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