Fahrlässige Körperverletzung und Imstichlassen einer Verletzten: Diese Vorwürfe gehen mit Fahrerflucht einher. Gesucht wird der Lenker oder die Lenkerin eines weißen Wagens, der am Mittwoch in Klagenfurt eine Fußgängerin angefahren und verletzt hat.
Auf dem Geh- und Radweg entlang der Keutschacher Straße im Klagenfurter Stadtteil Viktring war Mittwoch gegen 18.25 Uhr eine 17-jährige Fußgängerin stadtauswärts unterwegs, als sie von einem ebenfalls stadtauswärts fahrenden Auto erfasst wurde.
Der Fahrzeuglenker hielt nach dem Unfall zunächst kurz an, setzte seine Fahrt jedoch anschließend fort, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.
Ein Passant verständigte die Rettung sowie die Polizei. Die umgehend eingeleitete Fahndung nach dem weißen Fahrzeug verlief bislang ohne Erfolg.
Die 17-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst in das Klinikum Klagenfurt gebracht. Die Polizei ermittelt derzeit gegen unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen des Verdachts des Imstichlassens einer Verletzten.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.