Über 500.000 € Schaden

Investment-Betrug: Nun wurde Komplizin verurteilt

Vorarlberg
05.05.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) ist am Dienstag die damalige Lebensgefährtin eines bereits verurteilten Investment-Betrügers zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau galt als Beitragstäterin. 

Nobelkarosse, feiner Zwirn, große Versprechen – und dahinter nichts als eiskalter Betrug! Was wie ein schlechter Film klingt, wurde für 19 Opfer bittere Realität. „Unglaublich, wie dreist hier vorgegangen wurde“, so Staatsanwältin Lisa Pfeifer am Dienstag am Landesgericht Feldkirch. Der Mann, in der Sache bereits wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, versprach das große Geld – mit Kryptowährungen, Luxusautos und sogar „flüssigem Viagra“. Und tatsächlich: Die Masche zog. Die Opfer vertrauten dem „Investment-Guru“ ihr Erspartes an – allen voran eine 80-jährige Pensionistin, die unglaubliche 254.000 Euro investierte. Insgesamt erbeutete der Täter in nur fünf Jahren rund 530.000 Euro. Ein perfides Spiel mit Hoffnung, Gier und Vertrauen, das damit endete, dass sich der Mann nach Ungarn absetzte.

Stellte Bankkonto zur Verfügung, ohne zu wissen, was dahintersteckt
Doch damit nicht genug: Nun stand seine ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht. Die 37-jährige Ungarin, Mutter seines Kindes, soll im Fall des Großbetrügers eine entscheidende Rolle gespielt haben. Sie stellte ihr Schweizer Bankkonto zur Verfügung – angeblich ohne zu wissen, was wirklich dahintersteckt. Eine Darstellung, die im Gericht für Kopfschütteln sorgt. Denn Zeugen zeichnen ein anderes Bild: Immer wieder habe sie Anleger beruhigt, versichert, „dass das alles eine sichere Sache sei“. Mehr noch: „Sie hat sich sogar als Bürgin angeboten, falls ihrem Partner etwas zustoßen sollte“, berichtet eine Zeugin.

Während der Haupttäter aus der Haft noch versucht, seine Ex zu entlasten und meint: „Sie hat mit der Sache absolut nichts zu tun. Sie wusste von nichts“, durchschaut das Gericht das Manöver. Der Schöffensenat glaubt den Beteuerungen nicht. Der Vorsitzende Richter Alexander Wehinger spricht die nun angeklagte Lebensgefährtin des Haupttäters wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs schuldig und verhängt 12.000 Euro Geldstrafe und acht Monate Haft auf Bewährung. Zudem muss sie 5000 Euro zurückzahlen – genau jenen Betrag, den sie als „Lohn“ erhalten hatte. Einer Geschädigten werden zusätzlich 25.100 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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