Zehn Einbrüche

Gefängnisausbrecher soll jetzt 15 Monate absitzen

Salzburg
05.05.2026 17:00

Ein gefasster Einbrecher, ein Kosovare (27), nutzte im Jänner 2025 eine Spitalsuntersuchung zur Flucht. Nach mehr als einem Jahr auf der Flucht sitzt er jetzt mit Hand- und Fußfesseln im Salzburger Landesgericht vor der Richterin. Für zehn Einbrüche schickte sie ihn zurück in die Zelle: 15 Monate soll er dort verbringen.

Mit angelegten Hand- und Fußfesseln begleiteten drei Justizwachebeamte den nur anfangs grinsenden kosovarischen Angeklagten (27) am Dienstag zum Verhandlungssaal im Salzburger Landesgericht – sicher ist sicher, denn der gelernte Maurer entwischte den Exekutivbeamten schon einmal. Wie die „Krone“ berichtete, gelang dem 27-Jährigen am 7. Jänner 2025 – nach nur neun Tagen in U-Haft – die Flucht. Eine Röntgen-Untersuchung in einem Salzburger Spital nutzte der Kriminelle aus.

Ein Jahr versteckte er sich – offenbar in den Niederlanden. Dort fassten ihn Polizisten. Nach einer Verurteilung und der Auslieferung musste er sich jetzt der Richterin in Salzburg stellen: Zehn Einbrüche verübte er laut Anklage der Staatsanwaltschaft im Dezember 2024 mit Komplizen im Raum Flachgau – vor allem auf Tankstellen und Firmen hatten es die Kriminellen abgesehen. Sogar in ein Feuerwehrhaus stiegen die Täter ein.

Geldnot wegen Kind und Spielsucht
Zum Aufbrechen nutzten sie immer einen Akku-Spreizer: eine Art hydraulische Schere. Etwa 45.000 Euro Beute heimste das Trio ein. „Mein Mandant war aufgrund seiner Spielsucht und Unterhaltsschulden in finanzieller Not“, erklärte Verteidiger Franz Essl das Motiv des in Italien lebenden Kosovaren. Ein Geständnis entlockte ihm sein Verteidiger erst nach Zureden. Das wertete die Richterin „nicht als reuig“.

Sie bezeichnete den Kosovaren als „professionellen Kriminaltouristen“ und betonte: „Es sind viele Fakten, viele Opfer. Das Fluchtverhalten zeigt eine kriminelle Einstellung. Deshalb gibt es eine rein unbedingte Strafe.“ 15 Monate soll er zusätzlich zu den vier in den Niederlanden ausgesprochenen absitzen. Nicht rechtskräftig.

Übrigens: Da ein Gefängnisausbruch nicht strafbar ist, war es in diesem Fall auch nicht Teil der Anklage. 

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