Kurz nach seinem 14. Geburtstag klickten für einen jungen Wiener schon die Handschellen. In nur drei Tagen zückte er gegenüber anderen Burschen ein Springmesser und forderte Geld. Vor Gericht am Dienstag meint er: „Ich wollte cool sein.“ Und damit seine unmündigen Freunde beeindrucken. Die auch im Landl erscheinen – und dem Richter frech entgegen grinsen.
Der Bursche war gerade einmal zehn Tage lang strafmündig, als er das erste Mal ein Springermesser zückte und von einem Elfjährigen im Donauzentrum Bargeld forderte. Der kindlich wirkende 14-Jährige wird in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht. Seit 12. März sitzt er in U-Haft in der Justizanstalt Münnichplatz – denn in nur drei Tagen beging er drei Raubüberfälle.
Kinder warten mit Eltern vor Gerichtssaal
Seine ernüchternde Erklärung: „Die anderen hatten die Idee, Leute abzuziehen. Ich hab’ gesagt, okay, ich mach mit. Ich wollte cool dastehen.“ Wer sind die anderen? Eine Horde von unmündigen Kindern, die mit ihren Eltern handzahm vor dem Verhandlungssaal als Zeugen sitzen – strafrechtliche Konsequenzen gibt es für sie bekanntlich ja keine.
Für mich ist er noch ein junger Bub. Er wird heute voll geständig sein.
Der Verteidiger des 14-jährigen Österreichers
Auch nicht für den damals 13-Jährigen, der die Idee für die Raubüberfälle gehabt haben soll. „Wenn Sie so weitermachen, sitzen Sie das nächste Mal selbst da“, mahnt ihn Richter Andreas Hautz. Und erntet einen Grinser von dem Burschen.
Raubbeute für Kaiserschmarren ausgegeben
Erbeutet haben die jungen Räuber lediglich kleine Eurobeträge, einmal eine Markenhaube. „Was hast Du mit den 20 Euro gemacht?“, will der Verteidiger des 14-Jährigen von seinem Mandanten wissen. „Im Donauzentrum Kaiserschmarren gekauft.“ Das entlockt sogar dem Schöffensenat ein kleines Schmunzeln. Das hält nicht lange, denn ein gerade 15-jähriges Opfer berichtet: „Ich hab' mich zwei bis drei Tage nicht rausgetraut. Ich konnte auch nicht schlafen. Mich begleiten noch immer Freunde nach Hause.“
Für den angeklagten Österreicher setzt es 16 Monate teilbedingt, eines hinter Gittern – das saß er bereits ab, er darf mit einer Therapieweisung und Bewährungshilfe wieder nach Hause. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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