Für jenen 26-Jährigen, der im vergangenen Herbst in den tödlichen Bootsunfall am Vorarlberger Bodenseeufer bei Fußach verwickelt war, wird die Luft allmählich dünn. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch geht von einer Anklage wegen Mordes aus.
Beim Prozess gegen den 26-jährigen Bootsführer wegen fahrlässiger Tötung vor zwei Wochen am Landesgericht Feldkirch hatten er und seine Freunde angegeben, das Segelboot, in dem ein Deutscher mit seiner Frau unterwegs war, schlicht und einfach nicht gesehen zu haben.
Die Aussagen des Deutschen und des Gutachters ließen begründete Zweifel an dieser Version aufkommen. Das Motorboot war offenbar über einen längeren Zeitraum auf das gut sichtbare Segelschiff zugerast. Kurz vor dem Zusammenstoß rettete sich der Deutsche mit einem Sprung ins Wasser und wurde schwer verletzt. Für seine 57-jährige Frau kam jede Hilfe zu spät, sie starb noch an der Unfallstelle.
Richterin erklärte sich für nicht zuständig
Ein Urteil fiel vor zwei Wochen nicht. Etwas überraschend erklärte sich die Richterin für nicht zuständig. Aus ihrer Sicht könnte es sich bei dem tödlichen Unfall am See auch um einen bedingt vorsätzlichen Mord handeln – und dafür sei ein Geschworenengericht zuständig.
Der Anwalt des 26-Jährigen ging zunächst in Berufung, die Zuständigkeit lag damit beim Oberlandesgericht Innsbruck. Einige Tage später aber zog der Anwalt die Berufung gegen das Unzuständigkeitsurteil wieder zurück, der Fall liegt damit erneut in den Händen der Feldkircher Staatsanwaltschaft.
Anklage wegen Mordes wird immer wahrscheinlicher
Entschieden wird nun, ob weitere Ermittlungen angeordnet werden oder ob gegen den jungen Motorbootsführer Anklage wegen Mordes erhoben wird. Für Aufhorchen sorgte in jedem Fall die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Karin Dragosits. Gegenüber dem ORF sagte sie am Montag, dass sie davon ausgehe, dass Anklage wegen Mordes erhoben werde.
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